Veranstaltung: | Landesparteitag S-H Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 5 |
A14NEU (Ä1-3): Reform § 15 Schleswig-Holsteinisches Gleichstellungsgesetz
Antragstext
Der Landesparteitag fordert die Grüne Landtagsfraktion auf, bei der Novellierung
des schleswig-holsteinischen Gleichstellungsgesetzes folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
die Berücksichtigung von Trans*- Inter*- und Nicht-binären Menschen im
Gleichstellungsgesetz,
den § 15 I 1 Gleichstellungsgesetz wie folgt zu ändern: „Bei Benennung
[...], sollen Frauen hälftig berücksichtigt werden. Es soll geprüft werden
inwiefern eine 'Muss'- Regelung oder die 'Soll'-Regelung inklusive
ergänzender Sanktionsmöglichkeiten die Einhaltung des § 15 I sicherstellen
kann,
eine Regelung für die Besetzung von Aufsichtsräten bei Benennung von
Personen durch mehrere kommunale Selbstverwaltungen zu schaffen,
eine Regelung zu treffen, wie zu verfahren ist, wenn ein Personenwechsel
mitten in der Kommunalwahlperiode erfolgt.
- Schaffung einer Strategie bzw. langfristig auch Regelung für die Erhöhung
des Frauenanteils in der operativen Führung von öffentlichen / kommunalen
Unternehmen und Gesellschaften.
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