Änderungen von A14 zu A14
Ursprüngliche Version: | A14 (Version 2) |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 05.05.2024, 11:10 |
Neue Version: | A14 (Version 3) |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 05.05.2024, 11:10 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 12:
Die LAG Demokratie und Recht und die LAG Frauen fordern die Grüne Landtagsfraktion auf, eine Reform des § 15 Gleichstellungsgesetz einzuleiten.
Wir fordern,
Der Landesparteitag fordert die Grüne Landtagsfraktion auf, bei der Novellierung des schleswig-holsteinischen Gleichstellungsgesetzes folgende Aspekte zu berücksichtigen:
dassdie Berücksichtigung von Trans*- Inter*- und Nicht-binäre Menschenin §im 15 Gleichstellungsgesetzberücksichtigt werden,
dass geprüft wird inwiefern eine 'Muss' Regelung oder die 'Soll'-Regelung inklusive ergänzender Sanktionsmöglichkeiten die Einhaltung des Paragraph 15 I 1 sicherstellen können.
den § 15 I 1 Gleichstellungsgesetz wie folgt zu ändern: „Bei Benennung […], sollen Frauen hälftig berücksichtigt werden“,
dasseine Regelung für die Besetzung von Aufsichtsrätendurchbei Benennung von Personen durch mehrere kommunale Selbstverwaltungengeschaffen wirdzu schaffen,
dasseine Regelunggetroffen wirdzu treffen, wie zu verfahren ist, wenn ein Personenwechsel mitten in der Kommunalwahlperiode erfolgt.