Veranstaltung: | Landesparteitag S-H Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Erik Wassermann (KV Segeberg) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.04.2024, 21:04 |
A9NEU (Ä1): Aktionspaket Kommunale Energieversorgung
Titel
Antragstext
Wir GRÜNEN setzen uns nachdrücklich für ein Stärkung der kommunalen
Energieversorgung, sei es durch kommunale Betriebe oder Genossenschaften, ein.
Daher möge der Landesparteitag von Bündnis90Die Grünen Schleswig-Holstein
beschließen:
Die Landtagsfraktion soll darauf hinwirken, ein Maßnahmenpaket auf Landesebene
zu erlassen, welches die Kommunen deutlich besser in die Lage versetzt, ihre
Energie- und insbesondere Wärmeversorgung lokal vor Ort sicher zu stellen.
Hierzu sind folgende Maßnahmen notwendig:
- Privilegierung kommunaler Energieversorgungsprojekte bei
Genehmigungsverfahren
- Ausnahme kommunaler Windenergieprojekte (bis zu einer festgelegten
Größenordnung von beispielsweise ca. 2 MW Erzeugungsleistung je 1.000
Einwohner) von der Landesplanung, um Kommunen in die Lage zu versetzen,
lokal Windstrom für den (überwiegenden) Eigenverbrauch auch außerhalb der
Windvorranggebiete zu erzeugen
- Erleichterung bei der Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen für
kommunale Energieversorgungsprojekte, hierzu zählen beispielsweise- keine Umwidmung für Freiflächen-PV von Agrar- in Gewebeflächen, wenn
nach Nutzungsdauer ein Rückbau vorgesehen wird - Freiflächen-PV-Anlagen auch in Grünzügen bei Einhaltung
entsprechender Maßnahmen (z.B. Zäune mit Wildquerungen) zu erlauben - Freiflächen-PV-Anlagen auch auf Moorböden bei Einhaltung
entsprechender Maßnahmen zu erlauben - bessere regulatorische Rahmenbedingungen für Agri-PV-Anlagen
erlassen
- keine Umwidmung für Freiflächen-PV von Agrar- in Gewebeflächen, wenn
- Weitere Hilfsangebote für Kommunen zur Initialisierung und Durchführung
von Energieprojekten anbieten. Hierzu zählen beispielsweise.- bessere personelle Ausstattung der EKI und der ib.sh Energieagentur,
zur zielgerichteten Unterstützung der Kommunen- zum Vergleich Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hat
ca. 80 Mitarbeiter
- zum Vergleich Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hat
- Sammlung von Vorzeigeprojekten und Best Practices bei der EKI
- stärkere Einbindung der bestehenden Institutionen in die kommunale
Praxis - bessere Nutzung des Netzwerks der Klimaschutzmanager*innen als
Multiplikatoren - mehr Informationsveranstaltungen vor Ort
- konkrete Hilfestellung bei der Gründung kommunaler Betriebe &
Energiegenossenschaften
- bessere personelle Ausstattung der EKI und der ib.sh Energieagentur,
- Landkreise zur Koordination der Wärmewende verpflichten
- Wärme- und Energiewende findet vor Ort in den Kommunen statt, für
Koordination zwischen den Kommunen ist der jeweilige Kreis die
natürliche Ebene - Derzeit ist dies eine freiwillige Aufgabe und fällt in Zeiten der
knappen Haushalte oftmals unter den Tisch - Das Land soll dies als verpflichtende Aufgabe für die Kreise
definieren und für eine bedarfsgerechte Finanzierung sorgen
- Wärme- und Energiewende findet vor Ort in den Kommunen statt, für
Begründung
Die Zeit drängt!
Durch die Energiekrise und allen voran durch die Klimakrise stehen wir alle ohnehin schon unter Druck möglichst schnell die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu beenden und den Ausbau von erneuerbaren Energien voranzutreiben.
Für die Kommunen entsteht nun zusätzlicher Zeit- und Handlungsdruck, da sie durch neue gesetzliche Vorgaben wie Novellierung des GEG sowie Wärmeplanungsgesetz und der damit verbundenen Erwartungshaltung der Bürger verstärkt gezwungen sind, kommunale Energie- und vor allem Wärmeversorgung zu planen und anzubieten.
Hier besteht unmittelbarer Handlungsbedarf unsere Kommunen dazu in die Lage zu versetzen!
Derzeit fehlt es vor Ort in aller Regel an Knowhow und Kümmerern. Daher werden Informations- und Hilfsangebote für die Kommunen immer wichtiger.
Daneben verhindern bzw. erschweren derzeitige gesetzliche Regelungen die Umsetzung von bereits geplanten kommunalen Projekten bzw. die Planung neuer Projekte. Zum Beispiel ist es derzeit kaum möglich für den kommunalen Eigenbedarf Windkraftanlagen außerhalb von Windvorrangflächen zu bauen. Hier bedarf es einer Privilegierung bzw. Ausnahmeregelung für kommunale Projekte, die primär den Eigenverbrauch abdecken sollen. Ähnlich sieht es bei Auflagen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus. Beispielsweise ist die erzwungene Umwidmung von Agrarflächen in Gewerbeflächen als Voraussetzung für die Errichtung der Anlagen oftmals nicht möglich. Auch die Doppelnutzung für Landwirtschaft und Energieerzeugung mit Agri-PV ist derzeit nicht hinreichend reguliert.
Diese Hemmnisse wollen wir GRÜNEN durch geeignete Gesetzänderungen abbauen und zusätzliche Hilfen und Beratungsangebote für die Kommunen aufbauen.
Die kommunale Energieversorgung bietet viele Vorteile:
- Steigerung der Versorgungssicherheit durch Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern
- sie garantiert stabile Preise durch größtmögliche Unabhängigkeit von der Strombörse
- lokale Wertschöpfung und sichere Einnahmequellen für unsere Kommunen
- Reduzierung des Netzausbaus, da Energie dort erzeugt wird, wo sie verbraucht wird
- essenzieller Beitrag für das Gelingen der Energiewende
ENERGIE AUS DER GEMEINDE FÜR DIE GEMEINDE - sicher, bezahlbar, klimaneutral
Daher wollen wir GRÜNEN unsere Kommunen zeitnah in die Lage versetzen, dies auch umsetzen zu können!
Erik Wassermann
Stellv. Bürgermeister Sülfeld / energiepolitischer Sprecher Kreistagsfraktion Segeberg
Unterstützer*innen
- Ralf Hübner (KV Pinneberg)
- Andreas Bartelt (KV Segeberg)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Meike Lüdemann (KV Segeberg)
- Kurt Reuter (KV Stormarn)
- Fabian Osbahr (KV Segeberg)
- Achim Jansen (KV Segeberg)
- Hinnerk Hudemann (KV Kiel)
- Ralf Köhn (KV Segeberg)
Änderungsanträge
- A9-Ä1 (Rainer Borcherding (KV Schleswig-Flensburg), Eingereicht)
- A9-Ä2 (LAG Ökologie (dort beschlossen am: 24.04.2024), Eingereicht)
- A9-Ä3 (Joschka Knuth (KV Flensburg), Eingereicht)
- A9-Ä4 (Joschka Knuth (KV Flensburg), Eingereicht)
- A9-Ä5 (Joschka Knuth (KV Flensburg), Eingereicht)
- A9-Ä6 (Joschka Knuth (KV Flensburg), Eingereicht)
Kommentare
Erik Wassermann:
Dies steht im krassen Gegensatz zum Ziel des Wärmplanungsgesetz und es besteht dringenden Handlungsbedarf auf Seiten der Landesregierung! Das MEKUN muss die Konnexität schnellstmöglich und unabhängig vom EWKG zusagen.
Gilbert Sieckmann-Joucken:
Rainer Borcherding:
98 % unserer Moore sind zerstört, und die letzten 2 % sind durchweg Naturschutz- und FFH-Gebiete. Weitere 5 - 10 % könnten renaturiert werden. Die übrigen 90 % sind für Wiedervernässung, Paludikultur und FFPV geeignet, aber die letzten Moore bitte nicht.
Heiko Jessen: