FFPV-Anlagen können durch Mahd, Rinderbeweidung, Kleingewässer, Beerensträucher und andere einfache, kostengünstige Maßnahmen zu einer Doppelfunktion als Energie- und BioDiv-Flächen aufgewertet werden. Für öffentliches Eigentum besteht sogar die Vorgabe nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 4 Abs.2), "die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise" zu berücksichtigen.
Auch für die privatrechtlichen Anlagen wären niedrigschwellige Landesvorgaben zur Förderung der Biodiverität sinnvoll und sollten mit bedacht werden.
Kommentare
Christof Martin:
berücksichtigt werden sollte Dünger- und Pestizidverbot