Die UN-BRK ist wohl das wesentlichste Dokument, das die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen konkretisiert und ein Meilenstein in unserer politischen Ausrichtung.
Das DIMR ist die Monitoringstelle
Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention und deren Zusatzprotokoll ratifiziert und sich damit zur Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Artikel 33 Absatz 2 der UN-Konvention fordert die unterzeichnenden Staaten auf, eine unabhängige Stelle einzurichten, die die Umsetzung der Konvention im eigenen Land kritisch begleitet. Hierzu wurde am Deutschen Institut für Menschenrechte die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet.
Und die Abschließenden Bemerkungen des Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind die Empfehlungen, die uns die UN zur Umsetzung der BRK mitgeteilt hat. Dies ist das Ergebnis (Zeugnis) das die UN uns ausgestellt hat zum Stande der Umsetzung der BRK in Deutschland. Die letzten stammen aus August 2023 und werden gerade ins Deutsche übersetzt.
Deutschland weigert sich die BRK umzusetzen z.B. bei der Abschaffung ausgrenzender Einrichtungen, z.B. der Werkstätten für behinderter Menschen oder im Bildungsbereich.
Wenn wir die Inklusion in der Bildung umsetzen wollen müssen wir uns natürlich an die BRK halten und auch an die damit verbunden Empfehlungen des DIMR bzw. an die Abschließenden Bemerkungen des Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
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Lorenz Mayer: