Veranstaltung: | Landesparteitag S-H Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Kreisverband Ostholstein (dort beschlossen am: 27.01.2024) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 04.04.2024, 11:54 |
A16: Mietpreisbremse für Ostholsteiner Orte an der Küste
Titel
Antragstext
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Mietpreisbremse gemäß
§556d BGB für die Ostholsteiner Orte an der Ostsee zu beschließen.
Info: Die Mietpreisbremse wird von der Landesregierung bei angespannter
Wohnungslage für 5 Jahre erlassen und begrenzt die Mieterhöhung bei
Wiedervermietung (also nicht bei Neubau oder Sanierung) auf 10% der ortsüblichen
Miete (oder auf die Miete des Vormieters).
Begründung
1) Mietanstieg: Die Neuvermietungen lagen in den letzten drei Jahren jedes Jahr deutlich über 10%
der ortsüblichen Miete, bereits im ersten Coronajahr in Ostholstein 13%. Und die verteilt sich in
Ostholstein deutlich, im Inland weniger, aber je näher man der Küste kommt umso mehr. Dadurch
ist bereits die ortsübliche Miete in dieser Zeit in einigen Lagen stark angestiegen und da freie
Wohnungen knapp sind, können Mieten bei Neuvermietung erzielt werden, die die bereits hohe
Inflation in dieser Zeit noch deutlich übertreffen. Die Neumieten sind dort in den letzten 3 Jahren
um etwa 40% gestiegen
2) Soziale Gerechtigkeit und erschwinglicher Wohnraum: Die Lübecker Bucht ist ein beliebtes
Touristenziel an der Ostseeküste, was zu steigender Nachfrage nach Wohnraum führt. Dies hat in
der Vergangenheit zu stark steigenden Mieten geführt, was es für viele Menschen, insbesondere für
einkommensschwächere Familien und Einzelpersonen, schwierig macht, angemessenen und
erschwinglichen Wohnraum zu finden. Die Einführung eines gedeckten Mietpreises soll
sicherstellen, dass Wohnungen für alle sozialen Schichten zugänglich sind und niemand aus
finanziellen Gründen von dieser schönen Region ausgeschlossen wird.
3) Wohnungsmarktstabilität: Der rapide Anstieg der Mietpreise in der Lübecker Bucht kann zu
einer instabilen Wohnungsmarktsituation führen. Dies kann wiederum langfristig negativen Einfluss
auf die Region haben, da es für Unternehmen schwieriger wird, qualifizierte Arbeitskräfte
anzuziehen, wenn erschwinglicher Wohnraum fehlt. Ein gedeckter Mietpreis kann dazu beitragen,
die Stabilität auf dem Wohnungsmarkt zu gewährleisten. Da sich die Mietpreisbremse nicht auf den
Wohnungsneubau bezieht, führt sie eher zu mehr als zu weniger Neubau von Mietwohnungen.
4) Tourismus und regionale Wirtschaft: Die Lübecker Bucht profitiert stark vom Tourismus. Die
hohen Mieten führen dazu, dass viele Menschen, die in der Tourismusbranche arbeiten, gezwungen
sein, außerhalb der Region zu wohnen, was zu längeren Pendelzeiten und einem Verlust an
Lebensqualität führen kann. Ein gedeckter Mietpreis kann sicherstellen, dass die Menschen in der
Nähe ihres Arbeitsplatzes wohnen können, was die Tourismusbranche und die regionale Wirtschaft
unterstützt.
5) Vergleich mit anderen Regionen: Ein Blick auf die Mietpreise in anderen Teilen Schleswig-
Holsteins und Deutschlands zeigt, dass die Lübecker Bucht zu den teuersten Regionen gehört. Dies
kann aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum und der begrenzten Verfügbarkeit
zurückzuführen sein. Um die regionale Gleichheit zu fördern und sicherzustellen, dass die
Bewohner der Lübecker Bucht nicht übermäßig belastet werden, ist es gerechtfertigt, einen
gedeckten Mietpreis einzuführen.
6) Langfristige Planung und nachhaltige Entwicklung: Die Lübecker Bucht muss langfristig
planen und sicherstellen, dass sie eine nachhaltige Entwicklung erreicht. Dies schließt die
Schaffung eines ausgewogenen Wohnungsmarktes ein, der die Bedürfnisse der aktuellen
Bevölkerung und zukünftiger Generationen berücksichtigt. Ein gedeckter Mietpreis kann dazu
beitragen, diese langfristige Nachhaltigkeitsvision zu unterstützen.
Anhang Daten:
Angaben von Immowelt:
„Mit Blick auf die Erhöhungen kommen die Mieter in der Millionenstadt Hamburg noch
vergleichsweise glimpflich davon. Andernorts stiegen die Quadratmeterpreise im Mittel deutlich
stärker. Zum Beispiel im Landkreis Ostholstein, der unter anderem die beliebten Strandorte
Timmendorfer Strand, Scharbeutz und Grömitz umfasst. Ebenso in den Nordsee-Landkreisen
Cuxhaven und Friesland.“
https://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/daten-zeigen--mieten-in-norddeutschland-steigenstark---
aber-nicht-ueberall-9380072.html vom 6.10.23
Preisentwicklung Nettokaltmiete Ostholstein:
https://www.immowelt.de/immobilienpreise/scharbeutz-scharbeutz/mietspiegel vom 6.10.23
Preisentwicklung pro m²
Die Daten zeigen den mittleren Preis der ausgewerteten Angebote (Medianwerte):
Wohnungsmiete pro m²
Jahr bis 40 m² bis 80 m² bis 120 m²
2019 10,60 € 8,20 € 8,00 €
2020 10,70 € 9,00 € 8,80 €
2021 11,90 € 9,70 € 10,00 €
Unterstützer*innen
Änderungsanträge
- A16-Ä1 (Sebastian Bonau (KV Schleswig-Flensburg), Eingereicht)
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