Die im Ursprungsantrag korrekt dargestelle Situation erstreckt sich leider entlang der gesamten Ostseeküste - im Schwerpunkt in den Tourismusorten.
Im Landesentwicklungsplan (https://www.schleswig-holstein.de/mm/downloads/MILIG/LEP/Text_LEP-SH_2021_A_B%29.pdf) findet sich eine abschließende Auflistung der Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung im Abschnitt 4.7.1. Gerade diese Räume sind von den im Ursprungsantrag beschriebenen Mietsteigerungen betroffen.
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