Veranstaltung: | Landesparteitag S-H Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Ann-Kathrin Tranziska und Marlene Langholz-Kaiser (dort beschlossen am: 22.04.2024) |
Status: | Abstimmung |
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
Eingereicht: | 22.04.2024, 12:59 |
D2: Körperliche und reproduktive Selbstbestimmung endlich umsetzen: Paragraph 218 StGB streichen!
Antragstext
Die Bundesregierung hat eine Kommission damit beauftragt Vorschläge für eine
zukünftige rechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen zu erarbeiten.
Mitte April hat diese Kommission aus unabhängigen Expert*innen aus verschiedenen
Fachbereichen die einstimmige Empfehlung abgegeben, dass
Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig sein
sollten und für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft dem
Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zusteht, der einen Regulierungsrahmen
schafft. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen in der gesamten
Schwangerschaft vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der
Schwangeren. Durch diesen umfangreichen Bericht der Kommission und diese
einstimmige Empfehlung, liegt es nun an der Politik die nötigen rechtlichen
Schritte einzuleiten.
Wir Grüne stellen uns seit jeher gegen die Kriminalisierung von Frauen und allen
gebärfähigen Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch brauchen sowie den
Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen und darüber informieren. Die Streichung des
Paragraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch ist eine fundamentale Forderung der
Frauenbewegungen und der Bericht zeigt eindrücklich, dass eine Streichung
wichtig für die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen und darüber hinaus auch
rechtlich geboten ist. Denn die Regelung ist verfassungsrechtlich,
völkerrechtlich sowie europarechtlich falsch. Sie führt zu einer Stigmatisierung
von Schwangeren und Ärzt*innen und verschlechtert durch den so entstehenden
Druck auf die Ärzt*innen die Versorgungslage für Betroffene. Als legale
Behandlung können Abtreibungen endlich ins Kurrikulum der
Gynäkologinnenausbildung einbezogen werden. Auch würde die Möglichkeit
geschaffen den Abbruch und damit zusammenhängende Behandlungskosten über die
Krankenkassen abzurechnen. Gleichzeitig ist es wichtig, die überkommende
Beratungspflicht für Schwangere fallen zu lassen und ein gesetzliches Recht auf
Beratung und Pflicht des Staates, ein Angebot vorzuhalten.
Frauenrechte in Gesellschaften sind ein Gradmesser für deren Demokratie. Gerade
jetzt, wo Schwangerschaftsabbrüche in nationalistischen Ländern im Kreuzfeuer
stehen, gerade jetzt, wo die Expert*innen einer Meinung sind, ist die
Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein dringend gebotenes Zeichen für
Demokratie und Frauenrechte. In den vergangenen Jahrzehnten gab es in der
Bundesrepublik immer wieder eine gesellschaftliche Debatte und im Ergebnis
wünscht sich die Mehrheit der Menschen eine Entkriminalisierung des
Schwangerschaftsabbruchs. Frauen aus der ehemaligen DDR wünschen sich endlich
die reproduktiven Rechte zurück, die sie bereits hatten. Und Frankreich zeigt,
wie es gehen kann: Dort wurde das Recht auf den Zugang zu sicheren
Schwangerschaftsabbrüchen unlängst in der Verfassung verankert. Auch in
Deutschland ist eine alte Forderung der Frauenbewegung und längst überfällig,
Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen zu legalisieren und für
Schwangerschaftsabbrüche in der mittleren und späten Phase der Schwangerschaft
eine angemessene Regelung zu finden. Eine aktuelle repräsentative Studie des
BMFSFJ zeigt, dass 80 Prozent der Deutschen es für falsch halten, dass ein
Schwangerschaftsabbruch nach erfolgter Beratung rechtswidrig ist. Wir haben auf
Bundesebene die historische Chance, mit der SPD und der FDP diese überfällige
Reform umzusetzen. Unsere Koalitionspartner im Bund müssen jetzt den
Kommissionsbericht ernst nehmen und die Entkriminalisierung zeitnah mit uns auf
den Weg bringen.Wir Grüne appellieren an FDP-Bundesjustizminister Buschmann,
zeitnah einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.
Denn wer es mit dem Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung, mit
der liberalen Gesellschaft und Freiheit ernst meint, hat mit dem
Kommissionsbericht jetzt eine gute Grundlage um endlich zu handeln!
Begründung
Die Bundesregierung hat eine Kommission damit beauftragt Vorschläge für eine zukünftige rechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen zu erarbeiten. Am 15. April hat diese Kommission aus unabhängigen Expert*innen aus verschiedenen Fachbereichen die einstimmige Empfehlung abgegeben, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig sein sollten und für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zusteht, der einen Regulierungsrahmen schafft.
Wir beziehen uns mit dem Antrag auf diesen Bericht, der am Tag des Antragsschlusses noch nicht veröffentlicht wurde und seitdem eine gesellschaftliche Debatte ausgelöst hat.
Unterstützer*innen
- Iris Werner (KV RD-Eck)
- Carola Köster (KV SL-FL)
- Kerstin Hansen (KV Dithmarschen)
- Denise Kreissl (KV Segeberg)
- Tafin Asbahs (KV Pinneberg)
- Katharina Hinte (KV Pinneberg)
- Mathias Schmitz (KV Pinneberg)
- Katrin Stange (KV Pinneberg)
- Marlene Langholz-Kaiser (KV Flensburg)
Kommentare
Katrin Stange:
OV Uetersen, KV Pinneberg