Veranstaltung: | Landesparteitag S-H Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Tafin Asbahs (KV Pinneberg) |
Status: | Abstimmung |
Eingereicht: | 05.05.2024, 08:59 |
D1NEU : Dringlichkeitsantrag zum Ukrainekrieg
Antragstext
Der Landesparteitag SH fordert den Länderrat auf, bei seiner nächsten Sitzung
folgende Punkte zu verabschieden.
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen fordert auf Bundesebene folgende Punkte ein:
1. Die Bundesregierung vertritt die Haltung der Ukraine, dass es nur einen
Frieden in den Grenzen von 1991 geben kann. Nur die Ukraine entscheidet, ob und
unter welchen Bedingungen sie mit dem Aggressor Russland Verträge,
beispielsweise über einen Waffenstillstand oder Friedensschluss abschließt.
Verhandlungen mit Russland gibt es nur mit der Ukraine und nicht über die Köpfe
der Ukrainer:innen hinweg.
2. Keine Beschränkung der Waffensysteme die an die Ukraine geleifert werden.
Die Ukraine bekommt die Waffen geliefert, die sie aus Ihrer Sicht benötigen um
das Ziel der Grenzen von 1991 zu erreichen, mit der Ausnahme von Waffen, die
gegen Abkommen verstoßen, die Deutschland geschlossen hat, wie die nicht
Verwendung von Streumunition usw.
3. Keine Beschränkung des Einsatzes der Waffentechnik, solange es sich um
kriegsrelevante und völkerrechtlich unbedenkliche Ziele handelt. Die deutsche
Waffentechnik darf nicht für Eroberungen von Landflächen der Russischen
Föderation in ihren Grenzen von 1991 verwendet werden. Es dürfen keine zivilen
Ziele beschossen werden.
4. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass alle Unterstützerländer der
„Rammsteingruppe“ mindestens 0,75 % ihres BIP in Militärische Hilfe für die
Ukraine investieren. Damit kann sichergestellt werden, dass der Ukraine zur
Verteidigung mehr Ressourcen zur Verfügung stehen als Russland. Humanitäre Hilfe
ist kein Bestandteil dieser Summe. Zusätzlich sollte humanitäre Hilfe und
wirtschaftliche Stabilisierungshilfe in Höhe von mind. 0,5% des BIP geleistet
werden. Als Vorbildfunktion leistet Deutschland diese Zahlungen rückwirkend ab
2022.
5. Die Bundesregierung erklärt die Schuldenbremsen konforme Notlage, die eine
Mittelbereitstellung aus Neuverschuldung ermöglicht, wie es im Grundgesetz
vorgesehen ist.
6. Deutschland unterstützt den Vorschlag vom Generalsekretär der NATO die
Beschaffung und Koordination bei der NATO anzusiedeln.
7. Deutschland unterstützt die heimische Rüstungsindustrie beim Ausbau von
Kapazitäten zur Herstellung von jenem Kampfmaterial, dass die Ukraine benötigt,
um den Krieg zu gewinnen. Der derzeit geplante Ausbau ist nicht ausreichend und
muss deutlich gesteigert werden. Die unverzüglich aufzubauenden Kapazitäten
müssen dabei auch das Risiko absichern, dass die USA im Falle einer Wahl Trumps
ihre Waffenlieferungen an die Ukraine einstellen könnten und die EU,
insbesondere Deutschland, die wegfallenden Lieferungen ausgleichen muss.
Für die neu aufzubauenden Kapazitäten ist eine Zweckbindung festzuschreiben: Sie
sind für die Ukraine bestimmt, mit den ausgebauten Produktionskapazitäten
hergestellte Waffen dürfen auch unter veränderten Bedingungen sonst nur an NATO-
Staaten zum Zweck der Bündnisverteidigung geliefert werden.
Deutschland erlässt erste Schritte zur Vorbereitung von möglichen
Rohstoffknappheiten für die Rüstungsproduktion, damit diese bevorzugt behandelt
werden kann, wenn es zu Knappheiten auf dem Weltmarkt kommt.
Es wird ein Katalog erstellt, der die verteidigungsrelevanten Produkte enthält
und bei Bedarf angepasst werden kann. Diese Maßnahmen werden begrenzt ergriffen,
bis zur Beendigung des Konfliktes.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird beauftragt diese
Forderungen mit allen demokratischen Fraktionen zu verhandelt und eine
parlamentarische, demokratische Mehrheit für diese Forderungen zu realisieren.
Die Entscheidung zur Unterstützung der Ukraine ist essenziell für die Sicherheit
Europas und wird aller Voraussicht nach die aktuelle Legislaturperiode
überdauern. Sie sollte damit an keine Koalitionsvereinbarung geknüpft sein,
sondern von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen werden.
Sie ist eine Gewissensentscheidung.
Die Verhandlungen sind vor diesem Hintergrund mit allen demokratischen
Fraktionen zu führen und gleichzeitig zu beginnen. Sie werden in gleicher
Intensität und mit demselben Personal geführt. Das Verhandlungsergebnis, das am
ehesten den Forderungen entspricht und mehrheitsfähig ist, wird dem Deutschen
Bundestag zur Abstimmung gestellt.
Wenn keine Einigung auch mit den Oppositionsparteien gefunden werden kann,
sollen die vorbenannten Punkte durch die Regierungskoalition umgesetzt werden.
Begründung
Begründung der Dringlichkeit:
Seit dem 08.04.2024 erhöht Russland die Intensität der Luftangriffe auf die Ukraine. Hierbei steht insbesondere die zivile Energieinfrastruktur im Fokus der Angriffe. Zeitglich geht der Ukraine die Munition sowie die Luftabwehrsysteme aus. –Das Bundesverteidigungsministerium teilt am
13.04.2024 die Reaktion der Bundesregierung auf diesen Umstand mit:
Deutschland liefert eine weiteres Patriot-Flugabwehrsystem aus den Beständen der Bundeswehr. Es fiel die Entscheidung dazu „aufgrund der weiteren Zunahme der russischen Luftangriffe“ gegen das Land. Die Einleitung der Übergabe aus Beständen der Bundeswehr erfolge „unverzüglich“. Auch mit dieser Zusage gilt der Satz „zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel“ und die Ukraine droht aktuell mehr denn je, diesen Kampf zu verlieren. Antragsbegründung: Die Abkommen zwischen der Ukraine und Russland in Form vom Protokoll Minsk 1 das am 05.09.2014 geschlossen wurde sowie das auf Initiative von Frankreich und Deutschland geschlossene Abkommen Minks 2 am 12.02.2015 konnte den Konflikt nicht befrieden und den Überfall auf die Ukraine nicht verhindern. Die SPD hält weiter an Plänen fest, den Konflikt mit Verhandlungen zu beenden, auch wenn die Vergangenheit zeigt, dass zweimal hintereinander die Ergebnisse solcher Verhandlungen keinen dauerhaften Frieden gebracht haben. Die SPD gefährdet mit diesem Weg die Sicherheit Deutschlands und Europas. Sie neigt dazu, eine zu nachsichtige und dialogorientierte Politik gegenüber Russland zu verfolgen. Dies kann zu einem größeren Konflikt führen, da sie die Aggression stärken, internationale Normen schwächen und die Glaubwürdigkeit von Deutschland und anderen Ländern beeinträchtigen könnte. Russland könnte seine aggressiven Handlungen in der Region wie in der Vergangenheit fortsetzen und destabilisierende Maßnahmen unternehmen, die die Sicherheit und Stabilität in ganz Europa bedrohen.
Es ist wichtig, eine starke, wehrhafte und konsequente Politik gegenüber Russland zu verfolgen, um langfristige Stabilität und Sicherheit in Europa zu gewährleisten, sowie um unsere Interessen und die Sicherheit unserer Bündnispartner zu schützen. Insbesondere ist festzuhalten, dass Olaf Scholz´ Fähigkeit, die Sicherheit Deutschlands und Europas effektiv zu gewährleisten und angemessen auf geopolitische Herausforderungen zu reagieren, aktuell nicht gegeben ist. Die Bundesregierung sollte sich von der Appeasement-Strategie abwenden, da diese schon zweimal nicht zu Erfolg geführt hat und stattdessen der Ukraine mehr militärische Hilfe zur Verfügung stellen. Wir müssen solidarisch an der Seite unserer Verbündeten stehen und ihnen in ihrer Zeit der Not beistehen. Es ist unsere Pflicht, diejenigen zu unterstützen und zu schützen, die für Freiheit und Demokratie kämpfen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Aggressoren ungestraft davonkommen und die Souveränität anderer Staaten verletzen. Es ist besser, sich jetzt zu engagieren und entschlossen zu handeln, als später mit den Konsequenzen der Untätigkeit konfrontiert zu werden. Gemeinsam gegen den Krieg zu sein heißt, die kämpfende Ukraine zu unterstützen und für eine Welt einzutreten, in der alle Menschen frei und gleichberechtigt leben können.
Es ist festzuhalten, dass wir nicht nur die Ukraine solidarisch unterstützen, sondern auch anerkennen, dass es sich bei diesem Konflikt auch um die Bedrohung des freiheitlichen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland handelt. Es ist auch unser Kampf für eine freiheitliche demokratische Lebensweise.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich.
Unterstützer*innen
- Sven Herrmann (KV Pinneberg)
- Lukas Unger (KV Pinneberg)
- Luca Brunsch (KV Kiel)
- Anne-Kathrin Asbahs (KV Pinneberg)
Änderungsanträge
- D1Neu-Ä1 (Luca Brunsch (KV Kiel), Eingereicht)
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