redaktionell
Antrag: | Vor-Ort-Energie - erneuerbare Energien erzeugen statt einkaufen! |
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Antragsteller*in: | Sophia Marie Pott (KV Lübeck) |
Status: | Erledigt durch anderen ÄA |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch anderen ÄA |
Eingereicht: | 04.04.2024, 14:09 |
Antrag: | Vor-Ort-Energie - erneuerbare Energien erzeugen statt einkaufen! |
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Antragsteller*in: | Sophia Marie Pott (KV Lübeck) |
Status: | Erledigt durch anderen ÄA |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch anderen ÄA |
Eingereicht: | 04.04.2024, 14:09 |
Wir Grüne in Schleswig-Holstein setzen uns für eine realistische und wissenschaftlich korrekte Bewertung der CO2-Emissionen von verschiedenen Energieträgern ein. Bei der Berechnung der CO2-Bilanzen sollen erneuerbare Energiequellen wie Ökostrom oder CO2-neutrale Fernwärme, die nicht im direkten räumlichen Zusammenhang mit den eigenen Objekten klimaneutral erzeugt werden, nicht automatisch mit einem Wert von null CO2-Äquivalenten angesetzt werden. Stattdessen sollte die Bilanzierung so erfolgen wie bei allgemein aus dem Netz bezogenen Strom. Diese Anpassung soll unabhängig von Zertifizierungen (wie beispielsweise das Ökostrom-Zertifikat für mit Wasserkraft erzeugtem Strom aus Skandinavien) erfolgen.
Die Nullbilanzierung von extern gekauftem Ökostrom führt zu Fehlanreizen, da Einsparungen nicht belohnt werden und beispielsweise örtliche PV-Anlagen bei einer derartigen Bilanzierung rein rechnerisch keine CO2-Einsparung mehr generieren - obwohl jede selbst erzeugte Kilowattstunde Strom unabhängig von Einspeisung oder Eigenverbrauch zu einer CO2-Einsparung führt.
Im Land existieren mit der verabschiedeten PV-Strategie und dem Umsetzungskonzept zur Klimaschutzstrategie gute Regelungen, die den Ausbau gebäudenaher regenerativer Erzeugung und Sanierung von Gebäuden sicherstellen und diesen Konflikt auflösen. Hier entstehen keine Fehlanreize und es entfällt die Notwendigkeit die Bilanzierung von Ökostrom zu ändern. In den Kommunen ist das noch nicht überall der Fall. Daher wollen wir ähnliche Regelungen wie im Land auch in den Kommunen einführen. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die Regelungen nicht dazu führen, dass Kommunen auf Strom aus fossiler Quelle wechseln.
Wir Grüne in Schleswig-Holstein setzen uns für eine realistische und wissenschaftlich korrekte Bewertung der CO2-Emissionen von verschiedenen Energieträgern ein. Bei der Berechnung der CO2-Bilanzen sollen erneuerbare Energiequellen wie Ökostrom oder Fernwärme, die nicht im direkten räumlichen Zusammenhang mit dem eigenen Objekten klimaneutral erzeugt werden, nicht automatisch mit einem Wert von null CO2-Äquivalenten angesetzt werden. Anstatt dessen sollte die Bilanzierung so erfolgen wie bei allgemein aus dem Netz bezogenen Strom. Diese Anpassung soll unabhängig von Zertifizierungen (wie beispielsweise das Ökostrom-Zertifikat für mit Wasserkraft erzeugtem Strom aus Skandinavien) erfolgen.
Die Nullbilanzierung von extern gekauftem Ökostrom führt zu Fehlanreizen, da Einsparungen nicht belohnt werden und beispielsweise örtliche PV-Anlagen bei einer derartigen Bilanzierung rein rechnerisch keine CO2-Einsparung mehr generieren - obwohl jede selbst erzeugte Kilowattstunde Strom unabhängig von Einspeisung oder Eigenverbrauch zu einer CO2-Einsparung führt!
Im Land existiert mit der verabschiedeten PV Strategie eine gute Regelung, um den Ausbau regenerativer Erzeugung an und auf Landesgebäuden sicherzustellen. In den Kommunen ist das noch nicht überall der Fall. Daher wollen wir ähnliche Regelungen wie im Land auch in den Kommunen einführen.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein setzen sich für physikalisch
korrekte CO2 Faktoren von Energieträgern ein.
Wir Grüne in Schleswig-Holstein setzen uns für eine realistische und
wissenschaftlich korrekte Bewertung der CO2-Emissionen von verschiedenen
Energieträgern ein. Bei der Berechnung der CO2-Bilanzen sollen erneuerbare
Energiequellen wie Ökostrom oder CO2-neutrale Fernwärme, die nicht im direkten
räumlichen Zusammenhang mit den eigenen Objekten klimaneutral erzeugt werden,
nicht automatisch mit einem Wert von null CO2-Äquivalenten angesetzt werden.
Stattdessen sollte die Bilanzierung so erfolgen wie bei allgemein aus dem Netz
bezogenen Strom. Diese Anpassung soll unabhängig von Zertifizierungen (wie
beispielsweise das Ökostrom-Zertifikat für mit Wasserkraft erzeugtem Strom aus
Skandinavien) erfolgen.
Die Nullbilanzierung von extern gekauftem Ökostrom führt zu Fehlanreizen, da
Einsparungen nicht belohnt werden und beispielsweise örtliche PV-Anlagen bei
einer derartigen Bilanzierung rein rechnerisch keine CO2-Einsparung mehr
generieren - obwohl jede selbst erzeugte Kilowattstunde Strom unabhängig von
Einspeisung oder Eigenverbrauch zu einer CO2-Einsparung führt.
Im Land existieren mit der verabschiedeten PV-Strategie und dem
Umsetzungskonzept zur Klimaschutzstrategie gute Regelungen, die den Ausbau
gebäudenaher regenerativer Erzeugung und Sanierung von Gebäuden sicherstellen
und diesen Konflikt auflösen. Hier entstehen keine Fehlanreize und es entfällt
die Notwendigkeit die Bilanzierung von Ökostrom zu ändern. In den Kommunen ist
das noch nicht überall der Fall. Daher wollen wir ähnliche Regelungen wie im
Land auch in den Kommunen einführen. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die
Regelungen nicht dazu führen, dass Kommunen auf Strom aus fossiler Quelle
wechseln.
Wir Grüne in Schleswig-Holstein setzen uns für eine realistische und wissenschaftlich korrekte Bewertung der CO2-Emissionen von verschiedenen Energieträgern ein. Bei der Berechnung der CO2-Bilanzen sollen erneuerbare Energiequellen wie Ökostrom oder Fernwärme, die nicht im direkten räumlichen Zusammenhang mit dem eigenen Objekten klimaneutral erzeugt werden, nicht automatisch mit einem Wert von null CO2-Äquivalenten angesetzt werden. Anstatt dessen sollte die Bilanzierung so erfolgen wie bei allgemein aus dem Netz bezogenen Strom. Diese Anpassung soll unabhängig von Zertifizierungen (wie beispielsweise das Ökostrom-Zertifikat für mit Wasserkraft erzeugtem Strom aus Skandinavien) erfolgen.
Die Nullbilanzierung von extern gekauftem Ökostrom führt zu Fehlanreizen, da Einsparungen nicht belohnt werden und beispielsweise örtliche PV-Anlagen bei einer derartigen Bilanzierung rein rechnerisch keine CO2-Einsparung mehr generieren - obwohl jede selbst erzeugte Kilowattstunde Strom unabhängig von Einspeisung oder Eigenverbrauch zu einer CO2-Einsparung führt!
Im Land existiert mit der verabschiedeten PV Strategie eine gute Regelung, um den Ausbau regenerativer Erzeugung an und auf Landesgebäuden sicherzustellen. In den Kommunen ist das noch nicht überall der Fall. Daher wollen wir ähnliche Regelungen wie im Land auch in den Kommunen einführen.
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