In Bezug auf die Vergesellschaftung von großen Wohnkonzernen ist die Situation in Schleswig-Holstein mit der in Berlin oder Hamburg nicht vergleichbar. In Berlin hat eine Kommission zwar festgestellt, dass die Vergesellschaft verfassungsgemäß wäre, allerdings sind eben auch die Kosten für so ein Verfahren und die zu erwartenden Entschädigungszahlungen so hoch, dass sich die Frage stellt, ob das Geld nicht besser in den Neubau von Sozialwohnungen investiert wäre. Auch wäre die Dauer eines solchen Vergesellschaftungsprozess zu bedenken. Insgesamt sollten wir angesichts der Dringlichkeit des Problems einen breiteren Lösungsansatz wählen.
Antrag: | Die Häuser denen, die drin wohnen! |
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Antragsteller*in: | Bina Braun (KV Herzogtum Lauenburg) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 26.04.2024, 13:38 |
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