Änderungen von A2NEU (Ä3,4,5) zu A2NEU (Ä3,4,5,6)
Ursprüngliche Version: | A2NEU (Ä3,4,5) (Version 4) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 03.05.2024, 15:39 |
Neue Version: | A2NEU (Ä3,4,5,6) (Version 5) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 03.05.2024, 16:21 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 108 bis 112:
Trinkwassergewinnungs- oder Naturschutzgebiete sein, abhängig von der Entscheidung zum Ort der CO2-Deponierung. Eine Deponierung innerhalb des Nationalpark Wattenmeer wird gesetzlich ausgeschlossen. Etwaige CO2-Transportinfrastruktur, die durch den Nationalpark Wattenmeer verlaufen, sind unter strengsten Schutz- und Sicherheitskriterien umzusetzen.Die CO2-Speicherung in Naturschutz-, Natura 2000 und FFH-Gebieten, Biosphärenreservaten sowie in Nationalparks lehnen wir klar ab. Angrenzende Infrastruktur zur CO2-Speicherung darf diese besonders geschützten Gebiete nicht beeinträchtigen. Eine Deponierung innerhalb des Nationalparks Wattenmeer wird gesetzlich ausgeschlossen. Für den Nationalpark Wattenmeer als UNESCO-Weltnaturerbe und für die globale Artenvielfalt unersetzliches Gebiet tragen wir eine besondere Verantwortung. CO2-Transportinfrastruktur in Schutzgebieten, etwa im Nationalpark Wattenmeer, sehen wir kritisch. Das Schutzziel von Schutzgebieten darf in keinem Fall gefährdet werden.
Von Zeile 148 bis 151 löschen:
eine Lenkungswirkung entfalten, die eine Reduktion solcher Produkte anreizt, deren Produktion auf CCS angewiesen ist. Eine zeitlich begrenzte finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Quellen bei Forschungsprojekten zu CCS kann hingegen erforderlich und sinnvoll sein.