Klarstellung
Antrag: | Für mehr Gerechtigkeit und Effizienz: Reform der Erbschaft-und Schenkungsteuer |
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Antragsteller*in: | Susanne Hilbrecht (KV Dithmarschen) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.04.2024, 15:39 |
Antrag: | Für mehr Gerechtigkeit und Effizienz: Reform der Erbschaft-und Schenkungsteuer |
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Antragsteller*in: | Susanne Hilbrecht (KV Dithmarschen) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.04.2024, 15:39 |
Obwohl in Deutschland das private Vermögen stetig ansteigt, ist das
Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer verhältnismäßig gering.
Von dem jährlich übertragenen Vermögen im Wert von etwa 250-400 Mrd. EUR betrug
das Steueraufkommen bis 2020 ca. 4-8 Mrd. EUR pro Jahr, im Jahr 2021 ca. 11 Mrd.
EUR. Dies entspricht einer effektiven Besteuerungsquote von ca. 1-4,4 %.
Gleichzeitig geht die Vermögensschere seit den 1970er Jahren immer weiter auf,
sodass Deutschland heute mit die ungleichste Vermögensverteilung in Europa
aufweist. Soziologen wie Thomas Piketty qualifizieren Deutschland das zweite Mal
als „Erbengesellschaft“ (das erste Mal war das vor dem Ersten Weltkrieg der
Fall), in der Erbe aktuell 51% des Anteils am privaten Gesamtvermögen ausmacht
(1975: 22%).
Ziel der grünen Erbschaft- und Schenkungsteuerreform ist, Gerechtigkeitslücken
im vorhandenen System zu schließen. Hierbei soll insbesondere die Besteuerung
großer Vermögen im Fokus liegen, sodass die Erbschaft- und Schenkungsteuer
zukünftig in relevantem Maße zur Staatsfinanzierung beiträgt.
Wir fordern eine ernst zu nehmende Erbschaftsteuerreform anzustoßen. Die vielen
Ausnahmen und teilweise zur kompletten Steuerbefreiung führenden
Verschonungsregelungen sollten abgeschafft werden (mit Ausnahme des Schutzes
von Familienheimen und der weiteren in § 13 ErbStG genannten Fälle, wie z.B.
Zuwendungen für die Ausbildung). Die Besteuerung darf real nicht wie heute
regressiv sein. Das heißt wer mehr erbt, sollte prozentual nicht weniger zahlen,
als der*diejenige, der*die weniger erbt. Wir prüfen derzeit beispielsweise den
Vorschlag eines einheitlichen Steuersatzes von 25% oberhalb des Freibetrags.
Hierdurch käme es zu einer indirekten Progression, d.h. je weniger der
Freibetrag überschritten wird, desto weniger Steuern fallen auch an. Wer
weniger erbt, soll – wie heute schon durch Freibeträge häufig der Fall – keine
Erbschaftssteuer zahlen müssen. Hier prüfen wir die Ersetzung der vielen
unterschiedlichen Freibeträge durch einen einheitlichen erwerbsbezogenen
Lebensfreibetrag von mind. 1 Mio. EUR. Die Herausforderungen bei der Vererbung
von Betriebsvermögen sind uns sehr bewusst. Wir wollen Unternehmen und
Arbeitsplätze nicht durch kurzfristige Liquiditätsengpässe wegen zu leistender
Erbschaftssteuerzahlungen gefährden. Daher schlagen wir großzügige
Stundungsregelungen von z.B. 15 Jahren vor.
Unser Fokus ist die Besteuerung großer Erbschaften:
Wir schützen Arbeitsplätze und Unternehmen:
Der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein schließt sich
dem Vorschlag für eine Erbschaft- und Schenkungsteuerreform der BAG Wirtschaft
und Finanzen an und befürwortet, den Reformvorschlag in geeigneter Form in das
Bundestagswahlprogramm 2025 aufzunehmen.
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