Änderungen von A13 zu A13NEU (Ä1)
Ursprüngliche Version: | A13 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 03.04.2024, 21:07 |
Neue Version: | A13NEU (Ä1) (Version 2) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 02.05.2024, 12:04 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 16 bis 21:
Wir fordern eine Erbschaftsteuer von 25% auf alle Vermögensgegenstände bei einem
erwerberbezogenen Lebensfreibetrag von 1 Mio. EUR pro Person. Alle weiteren Ausnahmen und Verschonungsregelungen (mit Ausnahme des Schutzes von Familienheimen) werden abgeschafft. Die Zahlung der Steuer kann über 15 Jahre gestundet werden.
Wir fordern eine ernst zu nehmende Erbschaftsteuerreform anzustoßen. Die vielen
Ausnahmen und teilweise zur kompletten Steuerbefreiung führenden
Verschonungsregelungen sollten abgeschafft werden (mit Ausnahme des Schutzes
von Familienheimen und der weiteren in § 13 ErbStG genannten Fälle, wie z.B.
Zuwendungen für die Ausbildung). Die Besteuerung darf real nicht wie heute
regressiv sein. Das heißt wer mehr erbt, sollte prozentual nicht weniger zahlen, als der*diejenige, der*die weniger erbt. Wir prüfen derzeit beispielsweise den
Vorschlag eines einheitlichen Steuersatzes von 25% oberhalb des Freibetrags.
Hierdurch käme es zu einer indirekten Progression, d.h. je weniger der Freibetrag überschritten wird, desto weniger Steuern fallen auch an. Wer
weniger erbt, soll – wie heute schon durch Freibeträge häufig der Fall – keine
Erbschaftssteuer zahlen müssen. Hier prüfen wir die Ersetzung der vielen
unterschiedlichen Freibeträge durch einen einheitlichen erwerbsbezogenen
Lebensfreibetrag von mind. 1 Mio. EUR. Die Herausforderungen bei der Vererbung
von Betriebsvermögen sind uns sehr bewusst. Wir wollen Unternehmen und
Arbeitsplätze nicht durch kurzfristige Liquiditätsengpässe wegen zu leistender
Erbschaftssteuerzahlungen gefährden. Daher schlagen wir großzügige
Stundungsregelungen von z.B. 15 Jahren vor.