Antrag: | Klimaschutz und Biodiversitätsschutz gleichzeitig angehen – Keine Windkraftanlagen in Naturschutz-Hot-Spots |
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Antragsteller*in: | Tobias Goldschmidt (KV Plön) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 24.04.2024, 23:34 |
A31-Ä1: Klimaschutz und Biodiversitätsschutz gleichzeitig angehen – Keine Windkraftanlagen in Naturschutz-Hot-Spots
Titel
Ändern in:
Klimaschutz und Biodiversitätsschutz gleichzeitig angehen – Windkraftplanung naturverträglich gestalten
Antragstext
Von Zeile 1 bis 7:
Schleswig-Holstein ist Land der Erneuerbaren Energien und ein Land mit Naturräumen von herausragender Bedeutung. Die bundesweite Vorreiterrolle des Landes beim Windkraftausbau ist auch der Einhaltung hoher Naturschutzstandards und einer verantwortungsvollen Schutzgüterabwägung zu verdanken. Daran werden wir festhalten.
Mit der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel hat der Bund den Kommunen nun die Möglichkeit eingeräumt, Windenergieflächen außerhalb von bestehenden Vorranggebieten zu planen. Der Landesparteitag begrüßt vor diesem Hintergrund, dass die Landesregierung angekündigt hat, einen landesplanerischen Rahmen für die Umsetzung der kommunalen Öffnungsklausel zu setzen. Danach müssten sich Gemeinden an denselben Zielen der Raumordnung orientieren wie die Regionalplanung.
In diesem Sinne bekräftigt der Landesparteitag die Bereitschaft von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein, von der kommunalen Öffnungsklausel an gleichsam naturverträglichen wie energiewirtschaftlich sinnvollen Standorten Gebrauch zu machen. Damit kann der weitere Ausbau der Windenergie an Land ambitioniert vorangetrieben werden und damit einen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Sie kann ein geeignetes Instrument sein, um wichtige Energie- und Wärmewendeprojekte vor Ort zu ermöglichen.
Der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/[Leerzeichen]DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein fordertbittet alle Mitglieder der Partei in der Landesregierung, im Landtag und den kommunalen Vertretungen auf, sich gegen die Errichtung neuer Windkraftanlagen in allen Bereichen, dieauch bei der Ausweisung kommunaler Windeignungsgebiete sowie bei der Festlegung eines diesbezüglichen landesgesetzlichen Rahmens dafür einzusetzen, dass naturschutzfachlich bedeutend sind, einzusetzenbesonders bedeutsame Gebiete wie beispielsweise Schwerpunktgebiete des überregionalen Vogelzugs oder Wiesenvogelbrutgebiete weiterhin von einer Nutzung für den Ausbau von Windkraftanlagen freizuhalten sind. Hierzu gehören insbesondere die jetzt noch windkraftfreien Räume der Halbinsel Eiderstedt sowie weitere Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems und die Schwerpunkträume der landesweiten Biodiversitätsstrategie. Gute Planung bedeutet in einem Energiewendeland eben auch ökologisch sensible Räume von der Windkraft freizuhalten.
Unterstützer*innen
- Joschka Knuth (KV Flensburg)
- Ulrike Täck (KV Segeberg)
- Silke Backsen (KV Nordfriesland)
- Christian Saftig (KV Kiel)
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Von Zeile 1 bis 7:
Schleswig-Holstein ist Land der Erneuerbaren Energien und ein Land mit Naturräumen von herausragender Bedeutung. Die bundesweite Vorreiterrolle des Landes beim Windkraftausbau ist auch der Einhaltung hoher Naturschutzstandards und einer verantwortungsvollen Schutzgüterabwägung zu verdanken. Daran werden wir festhalten.
Mit der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel hat der Bund den Kommunen nun die Möglichkeit eingeräumt, Windenergieflächen außerhalb von bestehenden Vorranggebieten zu planen. Der Landesparteitag begrüßt vor diesem Hintergrund, dass die Landesregierung angekündigt hat, einen landesplanerischen Rahmen für die Umsetzung der kommunalen Öffnungsklausel zu setzen. Danach müssten sich Gemeinden an denselben Zielen der Raumordnung orientieren wie die Regionalplanung.
In diesem Sinne bekräftigt der Landesparteitag die Bereitschaft von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein, von der kommunalen Öffnungsklausel an gleichsam naturverträglichen wie energiewirtschaftlich sinnvollen Standorten Gebrauch zu machen. Damit kann der weitere Ausbau der Windenergie an Land ambitioniert vorangetrieben werden und damit einen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Sie kann ein geeignetes Instrument sein, um wichtige Energie- und Wärmewendeprojekte vor Ort zu ermöglichen.
Der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/[Leerzeichen]DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein fordertbittet alle Mitglieder der Partei in der Landesregierung, im Landtag und den kommunalen Vertretungen auf, sich gegen die Errichtung neuer Windkraftanlagen in allen Bereichen, dieauch bei der Ausweisung kommunaler Windeignungsgebiete sowie bei der Festlegung eines diesbezüglichen landesgesetzlichen Rahmens dafür einzusetzen, dass naturschutzfachlich bedeutend sind, einzusetzenbesonders bedeutsame Gebiete wie beispielsweise Schwerpunktgebiete des überregionalen Vogelzugs oder Wiesenvogelbrutgebiete weiterhin von einer Nutzung für den Ausbau von Windkraftanlagen freizuhalten sind. Hierzu gehören insbesondere die jetzt noch windkraftfreien Räume der Halbinsel Eiderstedt sowie weitere Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems und die Schwerpunkträume der landesweiten Biodiversitätsstrategie. Gute Planung bedeutet in einem Energiewendeland eben auch ökologisch sensible Räume von der Windkraft freizuhalten.
Unterstützer*innen
- Joschka Knuth (KV Flensburg)
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- Silke Backsen (KV Nordfriesland)
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