Ich stehe voll und ganz hinter dem Anliegen dieses Antrags, aber "müssen" bedeutet, wenn wir denn ernst nehmen, was wir da beschließen, dass Anträge und Bewerbungen, die nicht in leichter oder einfacher Sprache vorliegen, nicht behandelt werden dürfen. Das halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für falsch.
Bei Bewerbungen kommt hinzu, dass es hier z.B. bei Listenaufstellungen rechtliche Probleme geben kann, außerdem sind Bewerbungen immer auch mündlich möglich, solange der Wahlgang noch nicht eröffnet ist.
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