In der Praxis ist die derzeitige "Soll-Vorschrift" in §15 Gleichstellungsgesetz unzureichend. Die Erfahrung in den Kommunen zeigt, dass die nicht paritätische Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ausschüssen, Vorständen, Verwaltungs- und Aufsichtsräten gängige Praxis ist und Verstöße keine weiteren Rechtsfolgen nach sich ziehen. Wir halten die derzeitige Situation für nicht akzeptabel und fordern, dass Verstöße gegen §15 Gleichstellungsgesetz sanktioniert werden, hierzu bedarf es einer "Muss-Vorschrift".
Antrag: | Reform § 15 Schleswig-Holsteinisches Gleichstellungsgesetz |
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Antragsteller*in: | LAG Frauen (dort beschlossen am: 03.04.2024) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 20.04.2024, 16:13 |
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