Antrag: | Physikalisch korrekte CO2 Faktoren um baulichen Fehlentwicklungen vorzubeugen |
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Antragsteller*in: | Christian Saftig (KV Kiel) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.04.2024, 09:52 |
A5-Ä3: Physikalisch korrekte CO2 Faktoren um baulichen Fehlentwicklungen vorzubeugen
Titel
Ändern in:
Vor-Ort-Energie - erneuerbare Energien erzeugen statt einkaufen!
Antragstext
Von Zeile 3 bis 6:
Dies bedeutet unabhängig von einer Zertifizierung insbesondere keine Bilanzierung von bspw. Ökostrom oder Fernwärme mit 0 CO2eq in den CO2 Bilanzen von Land und Kommunen, solange dieser nicht im direkten räumlichen Zusammenhang mit eigenen Objekten selbst erzeugt wird (bspw. PV).
Wir Grüne in Schleswig-Holstein setzen uns für eine realistische und wissenschaftlich korrekte Bewertung der CO2-Emissionen von verschiedenen Energieträgern ein. Bei der Berechnung der CO2-Bilanzen sollen erneuerbare Energiequellen wie Ökostrom oder CO2-neutrale Fernwärme, die nicht im direkten räumlichen Zusammenhang mit den eigenen Objekten klimaneutral erzeugt werden, nicht automatisch mit einem Wert von null CO2-Äquivalenten angesetzt werden. Stattdessen sollte die Bilanzierung so erfolgen wie bei allgemein aus dem Netz bezogenen Strom. Diese Anpassung soll unabhängig von Zertifizierungen (wie beispielsweise das Ökostrom-Zertifikat für mit Wasserkraft erzeugtem Strom aus Skandinavien) erfolgen.
Die Nullbilanzierung von extern gekauftem Ökostrom führt zu Fehlanreizen, da Einsparungen nicht belohnt werden und beispielsweise örtliche PV-Anlagen bei einer derartigen Bilanzierung rein rechnerisch keine CO2-Einsparung mehr generieren - obwohl jede selbst erzeugte Kilowattstunde Strom unabhängig von Einspeisung oder Eigenverbrauch zu einer CO2-Einsparung führt.
Im Land existieren mit der verabschiedeten PV-Strategie und dem Umsetzungskonzept zur Klimaschutzstrategie gute Regelungen, die den Ausbau gebäudenaher regenerativer Erzeugung und Sanierung von Gebäuden sicherstellen und diesen Konflikt auflösen. Hier entstehen keine Fehlanreize und es entfällt die Notwendigkeit die Bilanzierung von Ökostrom zu ändern. In den Kommunen ist das noch nicht überall der Fall. Daher wollen wir ähnliche Regelungen wie im Land auch in den Kommunen einführen. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die Regelungen nicht dazu führen, dass Kommunen auf Strom aus fossiler Quelle wechseln.
Unterstützer*innen
- Stephan Wisotzki (KV Lübeck)
- Sophia Marie Pott (KV Lübeck)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Anke Erdmann (KV Kiel)
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Von Zeile 3 bis 6:
Dies bedeutet unabhängig von einer Zertifizierung insbesondere keine Bilanzierung von bspw. Ökostrom oder Fernwärme mit 0 CO2eq in den CO2 Bilanzen von Land und Kommunen, solange dieser nicht im direkten räumlichen Zusammenhang mit eigenen Objekten selbst erzeugt wird (bspw. PV).
Wir Grüne in Schleswig-Holstein setzen uns für eine realistische und wissenschaftlich korrekte Bewertung der CO2-Emissionen von verschiedenen Energieträgern ein. Bei der Berechnung der CO2-Bilanzen sollen erneuerbare Energiequellen wie Ökostrom oder CO2-neutrale Fernwärme, die nicht im direkten räumlichen Zusammenhang mit den eigenen Objekten klimaneutral erzeugt werden, nicht automatisch mit einem Wert von null CO2-Äquivalenten angesetzt werden. Stattdessen sollte die Bilanzierung so erfolgen wie bei allgemein aus dem Netz bezogenen Strom. Diese Anpassung soll unabhängig von Zertifizierungen (wie beispielsweise das Ökostrom-Zertifikat für mit Wasserkraft erzeugtem Strom aus Skandinavien) erfolgen.
Die Nullbilanzierung von extern gekauftem Ökostrom führt zu Fehlanreizen, da Einsparungen nicht belohnt werden und beispielsweise örtliche PV-Anlagen bei einer derartigen Bilanzierung rein rechnerisch keine CO2-Einsparung mehr generieren - obwohl jede selbst erzeugte Kilowattstunde Strom unabhängig von Einspeisung oder Eigenverbrauch zu einer CO2-Einsparung führt.
Im Land existieren mit der verabschiedeten PV-Strategie und dem Umsetzungskonzept zur Klimaschutzstrategie gute Regelungen, die den Ausbau gebäudenaher regenerativer Erzeugung und Sanierung von Gebäuden sicherstellen und diesen Konflikt auflösen. Hier entstehen keine Fehlanreize und es entfällt die Notwendigkeit die Bilanzierung von Ökostrom zu ändern. In den Kommunen ist das noch nicht überall der Fall. Daher wollen wir ähnliche Regelungen wie im Land auch in den Kommunen einführen. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die Regelungen nicht dazu führen, dass Kommunen auf Strom aus fossiler Quelle wechseln.
Unterstützer*innen
- Stephan Wisotzki (KV Lübeck)
- Sophia Marie Pott (KV Lübeck)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Anke Erdmann (KV Kiel)
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