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            <title>Landesparteitag S-H Mai 2024: Alles</title>
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                <title>Landesparteitag S-H Mai 2024: Alles</title>
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                        <title>A34NEU (Ä1,Ä2,Ä3 - final)): Die Häuser denen, die drin wohnen! </title>
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                        <author>Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein (dort beschlossen am: 05.04.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bundesweit fehlen rund 910.000 Sozialwohnungen. Und auch die gegenwärtige Situation auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein ist besorgniserregend. Hohe Mietpreise und Wohnungsknappheit belasten die Bürger*innen und tragen zur Spaltung der Gesellschaft bei. Es ist an der Zeit, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um bezahlbaren Wohnraum für alle zu gewährleisten. Auch die Tatsache, dass die Hälfte aller Schleswig-Holsteiner*innen zur Miete lebt, zeigt die Relevanz von politischen Maßnahmen auf. Wohnen ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht aller und deshalb darf es nicht das Spekulationsobjekt der Wenigen sein!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Bündnis 90/ Die Grünen Schleswig-Holstein möge beschließen:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Landesentwicklungsgesellschaft implementieren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Koalitionsvertrag der Schwarz/Grünen Regierung wurde sich darauf geeinigt, eine Landesentwicklungsgesellschaft zu gründen, um schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein setzt sich, über die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele hinaus , dafür ein, dass diese nicht nur alsbald gegründet wird, sondern dass diese auch Befugnisse erhält, Investitionen zu tätigen. Dafür ist das Aufnehmen von Krediten maßgeblich. Die Landesentwicklungsgesellschaft soll insbesondere Wohnraum ankaufen, sanieren und zu erschwinglichen Mieten anbieten. Dabei ist auch die Zusammenarbeit mit kommunalen Wohnungsbaugesellschaften gefragt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Das Recht auf Wohnen braucht besonderen Schutz!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sind nicht mehr bereit, hinzunehmen, dass große Konzerne Profit mit dem Grundrecht auf Wohnen machen, während die Menschen,die in den Wohnungen dieser Konzerne leben, immer mehr Existenzsorgen haben.<br><br>
Wir fordern die Landesregierung auf, Wege zu erarbeiten, wie man auf Landesebene große Konzerne wie z.B. Vonovia dazu verpflichten kann,ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.<br><br>
Dabei sind mehrere Ansätze denkbar, zum Beispiel die Verpflichtung, einen möglichst hohen Anteil des Bestandes in Sozialwohnungen umzuwidmen und regelmäßig einen nennenswerten Teil des Gewinns in Bestandsanierung und Neubau von Sozialwohnungen zu investieren.<br><br>
Darüber hinaus sollen aufgrund der prekären Lage am Wohnungsmarkt alle Mittel geprüft werden, die ein planmäßiges Auslaufen von Wohnungen aus der Sozialbindung bis 2030 verhindern. So wollen wir eine Trendumkehr bei den Sozialwohnungen einleiten.<br>
Das Recht auf Wohnen für alle braucht besonderen Schutz.<br>
Daher bitten wir die Landesregierung zu prüfen, inwiefern die Ergebnisse der Berliner Expertenkommission zur<br>
Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen auf Schleswig-Holstein anwendbar sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Weitere Maßnahmen heranziehen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Wohnraumschutzgesetz kann helfen, Mietsteigerungen zu begrenzen und für qualitativ hochwertigen Wohnraum zu sorgen, während die Wiedereinführung der Kappungsgrenzenverordnung dazu beitragen wird, exzessive Mieterhöhungen zu verhindern. Es ist gut, dass die Landesregierung die Wiedereinführung kürzlich beschlossen hat. Dabei ist es ebenso relevant, die Mittel für die Bereitstellung von qualifizierten Mietspiegeln in Städten mit angespannten Wohnsituationen bereitzustellen. Die Besteuerung von Leerstand durch die Kommunen schafft einen Anreiz für Eigentümer*innen und Konzerne, ihre Immobilien dem Wohnungsmarkt zuzuführen und trägt somit zur Entspannung der Lage bei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Außerdem steht Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein mit Nachdruck hinter der Forderung nach einer Wiedereinführung der Mietpreisbremse und wird sich für diese mit aller Kraft einsetzen. Denn das ist, was der aktuellen und sich zukünftig abzeichnenden Wohnsituation in Schleswig-Holstein bedarf. Hinzukommend setzen wir uns weiterhin stark für die Deckelung von Indexmieten im Bundesrat ein, um den dramatischen Anstieg von Mietkosten in Schleswig-Holstein und bundesweit zu begrenzen. Es ist an der Zeit, entschlossen gegen die prekäre Wohnungs- und Mietsituation in Schleswig-Holstein vorzugehen. Dazu ist ebenfalls relevant, dass bereits bestehende Sozialwohnungen eine Verlängerung der Sozialbindung erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können wir offensichtlich dazu beitragen, eine qualitative und gerechte Verteilung von Wohnraum zu ermöglichen. Zusätzlich ist für uns in einer Zeit, in der rechte Kräfte erstarken, vor allem aber auch klar: Gegen Rechts hilft soziale Absicherung, gegen Rechts hilft, Menschen ein gutes und bezahlbares Leben zu ermöglichen, gegen Rechts hilft, dass mit Grundrechten keine Profite gemacht werden, kurz: Gegen Rechts hilft soziale Politik. Und das heißt: Die Häuser denen, die drin wohnen!</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 12 Jul 2024 09:09:03 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A34NEU (Ä1,Ä2): Die Häuser denen, die drin wohnen! </title>
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                        <author>Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein (dort beschlossen am: 05.04.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bundesweit fehlen rund 910.000 Sozialwohnungen. Und auch die gegenwärtige Situation auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein ist besorgniserregend. Hohe Mietpreise und Wohnungsknappheit belasten die Bürger*innen und tragen zur Spaltung der Gesellschaft bei. Es ist an der Zeit, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um bezahlbaren Wohnraum für alle zu gewährleisten. Auch die Tatsache, dass die Hälfte aller Schleswig-Holsteiner*innen zur Miete lebt, zeigt die Relevanz von politischen Maßnahmen auf. Wohnen ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht aller und deshalb darf es nicht das Spekulationsobjekt der Wenigen sein!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Bündnis 90/ Die Grünen Schleswig-Holstein möge beschließen:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Landesentwicklungsgesellschaft implementieren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Koalitionsvertrag der Schwarz/Grünen Regierung wurde sich darauf geeinigt, eine Landesentwicklungsgesellschaft zu gründen, um schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein setzt sich, über die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele hinaus , dafür ein, dass diese nicht nur alsbald gegründet wird, sondern dass diese auch Befugnisse erhält, Investitionen zu tätigen. Dafür ist das Aufnehmen von Krediten maßgeblich. Die Landesentwicklungsgesellschaft soll insbesondere Wohnraum ankaufen, sanieren und zu erschwinglichen Mieten anbieten. Dabei ist auch die Zusammenarbeit mit kommunalen Wohnungsbaugesellschaften gefragt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Das Recht auf Wohnen braucht besonderen Schutz!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hinzukommend fordern wir grundsätzlich eine bundesweite, mindestens aber eine landesweite Vergesellschaftung von Vonovia, um eine nachhaltige Verbesserung der Wohnverhältnisse in unserem Land zu erreichen. Große Immobilienkonzerne wie Vonovia üben eine marktbeherrschende Stellung aus und tragen zur Verschärfung der Wohnungsproblematik bei. Die Summe der Wohnungen kann folgend in den Bestand der Landesentwicklungsgesellschaft übergehen. Dies soll dazu beitragen, bezahlbaren und genossenschaftlichen Wohnungsraum zu fördern und somit die Mietpreise in Schleswig-Holstein zu stabilisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Weitere Maßnahmen heranziehen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Wohnraumschutzgesetz kann helfen, Mietsteigerungen zu begrenzen und für qualitativ hochwertigen Wohnraum zu sorgen, während die Wiedereinführung der Kappungsgrenzenverordnung dazu beitragen wird, exzessive Mieterhöhungen zu verhindern. Es ist gut, dass die Landesregierung die Wiedereinführung kürzlich beschlossen hat. Dabei ist es ebenso relevant, die Mittel für die Bereitstellung von qualifizierten Mietspiegeln in Städten mit angespannten Wohnsituationen bereitzustellen. Die Besteuerung von Leerstand durch die Kommunen schafft einen Anreiz für Eigentümer*innen und Konzerne, ihre Immobilien dem Wohnungsmarkt zuzuführen und trägt somit zur Entspannung der Lage bei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Außerdem steht Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein mit Nachdruck hinter der Forderung nach einer Wiedereinführung der Mietpreisbremse und wird sich für diese mit aller Kraft einsetzen. Denn das ist, was der aktuellen und sich zukünftig abzeichnenden Wohnsituation in Schleswig-Holstein bedarf. Hinzukommend setzen wir uns weiterhin stark für die Deckelung von Indexmieten im Bundesrat ein, um den dramatischen Anstieg von Mietkosten in Schleswig-Holstein und bundesweit zu begrenzen. Es ist an der Zeit, entschlossen gegen die prekäre Wohnungs- und Mietsituation in Schleswig-Holstein vorzugehen. Dazu ist ebenfalls relevant, dass bereits bestehende Sozialwohnungen eine Verlängerung der Sozialbindung erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können wir offensichtlich dazu beitragen, eine qualitative und gerechte Verteilung von Wohnraum zu ermöglichen. Zusätzlich ist für uns in einer Zeit, in der rechte Kräfte erstarken, vor allem aber auch klar: Gegen Rechts hilft soziale Absicherung, gegen Rechts hilft, Menschen ein gutes und bezahlbares Leben zu ermöglichen, gegen Rechts hilft, dass mit Grundrechten keine Profite gemacht werden, kurz: Gegen Rechts hilft soziale Politik. Und das heißt: Die Häuser denen, die drin wohnen!</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 12 Jul 2024 09:04:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A34NEU (Ä1): Die Häuser denen, die drin wohnen! </title>
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                        <author>Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein (dort beschlossen am: 05.04.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bundesweit fehlen rund 910.000 Sozialwohnungen. Und auch die gegenwärtige Situation auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein ist besorgniserregend. Hohe Mietpreise und Wohnungsknappheit belasten die Bürger*innen und tragen zur Spaltung der Gesellschaft bei. Es ist an der Zeit, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um bezahlbaren Wohnraum für alle zu gewährleisten. Auch die Tatsache, dass die Hälfte aller Schleswig-Holsteiner*innen zur Miete lebt, zeigt die Relevanz von politischen Maßnahmen auf. Wohnen ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht aller und deshalb darf es nicht das Spekulationsobjekt der Wenigen sein!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Bündnis 90/ Die Grünen Schleswig-Holstein möge beschließen:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Landesentwicklungsgesellschaft implementieren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Koalitionsvertrag der Schwarz/Grünen Regierung wurde sich darauf geeinigt, eine Landesentwicklungsgesellschaft zu gründen, um schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein setzt sich, über die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele hinaus , dafür ein, dass diese nicht nur alsbald gegründet wird, sondern dass diese auch Befugnisse erhält, Investitionen zu tätigen. Dafür ist das Aufnehmen von Krediten maßgeblich. Die Landesentwicklungsgesellschaft soll insbesondere Wohnraum ankaufen, sanieren und zu erschwinglichen Mieten anbieten. Dabei ist auch die Zusammenarbeit mit kommunalen Wohnungsbaugesellschaften gefragt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Das Recht auf Wohnen braucht besonderen Schutz!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sind nicht mehr bereit, hinzunehmen, dass große Konzerne Profit mit dem Grundrecht auf Wohnen machen, während die Menschen,die in den Wohnungen dieser Konzerne leben, immer mehr Existenzsorgen haben.<br><br>
Wir fordern die Landesregierung auf, Wege zu erarbeiten, wie man auf Landesebene große Konzerne wie z.B. Vonovia dazu verpflichten kann,ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.<br><br>
Dabei sind mehrere Ansätze denkbar, zum Beispiel die Verpflichtung, einen möglichst hohen Anteil des Bestandes in Sozialwohnungen umzuwidmen und regelmäßig einen nennenswerten Teil des Gewinns in Bestandsanierung und Neubau von Sozialwohnungen zu investieren.<br><br>
Darüber hinaus sollen aufgrund der prekären Lage am Wohnungsmarkt alle Mittel geprüft werden, die ein planmäßiges Auslaufen von Wohnungen aus der Sozialbindung bis 2030 verhindern. So wollen wir eine Trendumkehr bei den Sozialwohnungen einleiten.<br>
Das Recht auf Wohnen für alle braucht besonderen Schutz.<br>
Daher bitten wir die Landesregierung zu prüfen, inwiefern die Ergebnisse der Berliner Expertenkommission zur<br>
Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen auf Schleswig-Holstein anwendbar sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Weitere Maßnahmen heranziehen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Wohnraumschutzgesetz kann helfen, Mietsteigerungen zu begrenzen und für qualitativ hochwertigen Wohnraum zu sorgen, während die Wiedereinführung der Kappungsgrenzenverordnung dazu beitragen wird, exzessive Mieterhöhungen zu verhindern. Es ist gut, dass die Landesregierung die Wiedereinführung kürzlich beschlossen hat. Dabei ist es ebenso relevant, die Mittel für die Bereitstellung von qualifizierten Mietspiegeln in Städten mit angespannten Wohnsituationen bereitzustellen. Die Besteuerung von Leerstand durch die Kommunen schafft einen Anreiz für Eigentümer*innen und Konzerne, ihre Immobilien dem Wohnungsmarkt zuzuführen und trägt somit zur Entspannung der Lage bei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Außerdem steht Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein mit Nachdruck hinter der Forderung nach einer Wiedereinführung der Mietpreisbremse und wird sich für diese mit aller Kraft einsetzen. Denn das ist, was der aktuellen und sich zukünftig abzeichnenden Wohnsituation in Schleswig-Holstein bedarf. Hinzukommend setzen wir uns weiterhin stark für die Deckelung von Indexmieten im Bundesrat ein, um den dramatischen Anstieg von Mietkosten in Schleswig-Holstein und bundesweit zu begrenzen. Es ist an der Zeit, entschlossen gegen die prekäre Wohnungs- und Mietsituation in Schleswig-Holstein vorzugehen. Dazu ist ebenfalls relevant, dass bereits bestehende Sozialwohnungen eine Verlängerung der Sozialbindung erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können wir offensichtlich dazu beitragen, eine qualitative und gerechte Verteilung von Wohnraum zu ermöglichen. Zusätzlich ist für uns in einer Zeit, in der rechte Kräfte erstarken, vor allem aber auch klar: Gegen Rechts hilft soziale Absicherung, gegen Rechts hilft, Menschen ein gutes und bezahlbares Leben zu ermöglichen, gegen Rechts hilft, dass mit Grundrechten keine Profite gemacht werden, kurz: Gegen Rechts hilft soziale Politik. Und das heißt: Die Häuser denen, die drin wohnen!</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 08 Jul 2024 16:15:11 +0200</pubDate>
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                        <title>A34NEU (Ä1): Die Häuser denen, die drin wohnen! </title>
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                        <author>Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein (dort beschlossen am: 05.04.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bundesweit fehlen rund 910.000 Sozialwohnungen. Und auch die gegenwärtige Situation auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein ist besorgniserregend. Hohe Mietpreise und Wohnungsknappheit belasten die Bürger*innen und tragen zur Spaltung der Gesellschaft bei. Es ist an der Zeit, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um bezahlbaren Wohnraum für alle zu gewährleisten. Auch die Tatsache, dass die Hälfte aller Schleswig-Holsteiner*innen zur Miete lebt, zeigt die Relevanz von politischen Maßnahmen auf. Wohnen ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht aller und deshalb darf es nicht das Spekulationsobjekt der Wenigen sein!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Bündnis 90/ Die Grünen Schleswig-Holstein möge beschließen:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Landesentwicklungsgesellschaft implementieren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Koalitionsvertrag der Schwarz/Grünen Regierung wurde sich darauf geeinigt, eine Landesentwicklungsgesellschaft zu gründen, um schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein setzt sich, über die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele hinaus , dafür ein, dass diese nicht nur alsbald gegründet wird, sondern dass diese auch Befugnisse erhält, Investitionen zu tätigen. Dafür ist das Aufnehmen von Krediten maßgeblich. Die Landesentwicklungsgesellschaft soll insbesondere Wohnraum ankaufen, sanieren und zu erschwinglichen Mieten anbieten. Dabei ist auch die Zusammenarbeit mit kommunalen Wohnungsbaugesellschaften gefragt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Das Recht auf Wohnen braucht besonderen Schutz!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hinzukommend fordern wir grundsätzlich eine bundesweite, mindestens aber eine landesweite Vergesellschaftung von Vonovia, um eine nachhaltige Verbesserung der Wohnverhältnisse in unserem Land zu erreichen. Große Immobilienkonzerne wie Vonovia üben eine marktbeherrschende Stellung aus und tragen zur Verschärfung der Wohnungsproblematik bei. Die Summe der Wohnungen kann folgend in den Bestand der Landesentwicklungsgesellschaft übergehen. Dies soll dazu beitragen, bezahlbaren und genossenschaftlichen Wohnungsraum zu fördern und somit die Mietpreise in Schleswig-Holstein zu stabilisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Weitere Maßnahmen heranziehen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Wohnraumschutzgesetz kann helfen, Mietsteigerungen zu begrenzen und für qualitativ hochwertigen Wohnraum zu sorgen, während die Wiedereinführung der Kappungsgrenzenverordnung dazu beitragen wird, exzessive Mieterhöhungen zu verhindern. Es ist gut, dass die Landesregierung die Wiedereinführung kürzlich beschlossen hat. Dabei ist es ebenso relevant, die Mittel für die Bereitstellung von qualifizierten Mietspiegeln in Städten mit angespannten Wohnsituationen bereitzustellen. Die Besteuerung von Leerstand durch die Kommunen schafft einen Anreiz für Eigentümer*innen und Konzerne, ihre Immobilien dem Wohnungsmarkt zuzuführen und trägt somit zur Entspannung der Lage bei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Außerdem steht Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein mit Nachdruck hinter der Forderung nach einer Wiedereinführung der Mietpreisbremse und wird sich für diese mit aller Kraft einsetzen. Denn das ist, was der aktuellen und sich zukünftig abzeichnenden Wohnsituation in Schleswig-Holstein bedarf. Hinzukommend setzen wir uns weiterhin stark für die Deckelung von Indexmieten im Bundesrat ein, um den dramatischen Anstieg von Mietkosten in Schleswig-Holstein und bundesweit zu begrenzen. Es ist an der Zeit, entschlossen gegen die prekäre Wohnungs- und Mietsituation in Schleswig-Holstein vorzugehen. Dazu ist ebenfalls relevant, dass bereits bestehende Sozialwohnungen eine Verlängerung der Sozialbindung erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können wir offensichtlich dazu beitragen, eine qualitative und gerechte Verteilung von Wohnraum zu ermöglichen. Zusätzlich ist für uns in einer Zeit, in der rechte Kräfte erstarken, vor allem aber auch klar: Gegen Rechts hilft soziale Absicherung, gegen Rechts hilft, Menschen ein gutes und bezahlbares Leben zu ermöglichen, gegen Rechts hilft, dass mit Grundrechten keine Profite gemacht werden, kurz: Gegen Rechts hilft soziale Politik. Und das heißt: Die Häuser denen, die drin wohnen!</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 08 Jul 2024 16:14:34 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1-Ä1-G(Ä1): Die Ukraine und Europa entschlossen verteidigen (Globalalternative)</title>
                        <link>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/motion/71872</link>
                        <author>Luise Amtsberg (KV Kiel)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der großangelegte russische Überfall auf die gesamte Ukraine am 24. Februar 2022 markiert eine brutale, für die Sicherheit Europas hochgefährliche Zäsur auf unserem Kontinent. Es handelt sich um einen gezielten Bruch des Völkerrechts und den Versuch, die Europäische Friedensordnung zu zerstören, Grenzen gewaltsam zu verschieben und Gewalt als Ordnungsprinzip durchzusetzen. Russland ist verantwortlich für millionenfaches Leid, für Gewalt und den Tod von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in der Ukraine.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir verurteilen aufs Schärfste die unter anderem von den Vereinten Nationen dokumentierten, zahlreichen Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine. Gezielte Angriffe auf Wohnhäuser, zivile Infrastruktur, Tötung von Zivilistinnen und Zivilisten, sexualisierte Gewalt gegen Kinder, Frauen und Männer, das Forcieren von Hunger und Kälte, Folter, Deportationen und Verschwindenlassen von Menschen werden von den russischen Verantwortlichen bewusst und gezielt zur Kriegsführung eingesetzt. Bisher wurden nach ukrainischen Angaben knapp 20.000 ukrainische Kinder ihren Familien entrissen und nach Russland und Belarus deportiert. Russland hat weitere Gebiete der Ukraine völkerrechtswidrig annektiert und deren Bewohnerinnen und Bewohner seiner autoritären Herrschaft unterworfen. Es geht der russischen Führung um die Vernichtung der Ukraine - eines Landes mit über 40 Millionen Bürgerinnen und Bürgern, ihrer Sprache, Identität und Kultur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein verurteilen den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Für den Frieden in Europa und darüber hinaus ist es essenziell, dass die Ukraine diesen Verteidigungskampf gewinnt und ihre volle territoriale Integrität und Souveränität wiedererlangt. Wir verneigen uns vor den Ukrainerinnen und Ukrainern, die tapfer und entschlossen ihr Land und zugleich die Freiheit und Hoffnung auf Frieden in Europa verteidigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir stehen fest und unverbrüchlich an der Seite der Ukraine und fordern vor diesem Hintergrund von der Bundesregierung folgende Maßnahmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Deutschland darf in seiner Unterstützung für die Ukraine nicht nachlassen. Deutschland unterstützt das Ziel der Ukraine, ihre territoriale Integrität in den Grenzen von 1991 wiederherzustellen. Die humanitäre Unterstützung der Ukraine muss sich weiter an der Lage der ukrainischen Zivilbevölkerung orientieren. Die militärische Unterstützung muss konsequent an den Bedarfen der ukrainischen Streitkräfte vor dem Hintergrund der russischen Kriegsführung ausgerichtet werden. Der russische Krieg und seine Folgen für Deutschland und Europa müssen zu einer Neuausrichtung unserer Haushaltspolitik, z.B. mit einer stärkeren Besteuerung von hohen Vermögen und sehr hohen Einkommen und einer Reform der Schuldenbremse führen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Militärhilfen im für die Verteidigung und Wiederherstellung der vollständigen territorialen Integrität und Souveränität der Ukraine erforderlichen Maße müssen bereitgestellt werden. Dies beinhaltet die Lieferung von weitreichenden Waffensystemen, wie z.B. den Marschflugkörper Taurus, und Munition, um die Ukraine einerseits in die Lage zu versetzten, völkerrechtskonforme, gezielte Angriffe auf strategisch relevante Ziele im rückwärtigen Bereich des russischen Aggressors zu ermöglichen und andererseits die Landstreitkräfte mit der Lieferung von gepanzerten Kampfsystemen und geschützten Fahrzeugen weiter zu stärken.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Es muss sichergestellt werden, dass die notwendigen Ersatzteile für alle gelieferten Rüstungsgüter in ausreichender Anzahl für die Instandsetzung geliefert werden, um die Durchhaltefähigkeit der Ukraine zu ermöglichen. Weiterhin müssen die eigenen Kapazitäten für die Rüstungs- und Munitionsproduktion mittels langfristiger Abnahmezusagen und Verpflichtungsermächtigungen erhöht sowie international nachhaltig abgestimmt werden, um die Ukraine mit den benötigten Rüstungsgütern zu versorgen, die Instandsetzung und Wartung gelieferter Güter sicherzustellen und die an die Ukraine ausgelieferten Güter für die Bundeswehr schnellstmöglich nachbeschaffen zu können.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Deutschland muss beim bereits angelaufenen Wiederaufbau der Ukraine eine Rolle einnehmen, die seiner wirtschaftlichen Kraft und seiner internationalen Verantwortung gerecht wird. Die ukrainisch-deutschen Partnerschaften der Städte und Gemeinden spielen beim dezentralen Wiederaufbau bereits eine zentrale Rolle und müssen weiter gestärkt werden. Der Wiederaufbau der Ukraine soll wirtschaftlich, finanziell, technisch und partnerschaftlich unterstützt werden. Im Wiederaufbauprozess ist für eine starke Einbindung der Zivilgesellschaft und insbesondere von Frauen Sorge zu tragen. Auf Ebene der EU muss sich die Bundesregierung für einen Wiederaufbau der Ukraine einzusetzen, der die Verschuldungsproblematik des Landes nicht weiter verschärft.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Um das unermessliche Leid der Menschen in der Ukraine zu lindern, muss Deutschland weiterhin umfangreiche humanitäre Hilfe und entwicklungspolitische Unterstützung für die Ukraine bereitstellen. Dazu gehört es, die medizinische und psychosoziale Infrastruktur der Ukraine langfristig weiter zu unterstützen und die Aus- und Weiterbildung ukrainischer Gesundheitsfachkräfte sowie Psychotherapeutinnen und - Therapeuten vor dem Hintergrund der vielfarbigen Kriegstraumata zu stärken. Das deutsche weltweite Engagement für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen als zweitgrößter bilateraler Geber begrüßen wir; es muss entlang der Bedarfe weitergeführt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Wir begrüßen die internationalen Anstrengungen, die Verantwortlichen für den Angriffskrieg gegen die Ukraine und die zahllosen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Die nationalen und internationalen Aktivitäten zur Dokumentation von Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine müssen weiter unterstützt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Deutschland muss ein öffentliches Bewusstsein über die Desinformationskampagnen und Meinungsmanipulationen als Instrumente der hybriden Kriegsführung Russlands schaffen und diese wirksam bekämpfen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Die militärische, humanitäre und entwicklungspolitische Unterstützung der Ukraine durch die Bundesregierung soll auf der nächsten Sitzung des Länderrats diskutiert und nach Möglichkeit ein gemeinsamer Beschluss zur Unterstützung der Ukraine verabschiedet werden.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 20 Jun 2024 10:24:56 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A27: Einfache Sprache, verständliche Sprache und Leichte Sprache auf unseren Landes-Partei-Tagen (LPT) umsetzen</title>
                        <link>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/Einfache-Sprache-verstandliche-Sprache-und-Leichte-Sprache-auf-unsere-65112</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/Einfache-Sprache-verstandliche-Sprache-und-Leichte-Sprache-auf-unsere-65112</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesparteitag möge beschließen: Anträge und Bewerbungen zu Landesparteitagen sollen in leichter oder einfacher Sprache vorliegen, entweder ausschließlich oder zusätzlich zu einem Antrag in schwerer Sprache.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfache Sprache:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf dem Landes-partei-tag sollen Anträge und Bewerbungen einfach zu verstehen sein. Das bedeutet, sie sollen entweder in einfacher oder Leichter Sprache sein oder zusätzlich zu einem schweren Text eingereicht werden..</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 20 Jun 2024 09:56:37 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2NEU (Ä2,3,4,5,6): Klimaneutralität - CCS kann nur die allerletzte Option sein</title>
                        <link>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/klimaneutralitat-ccs-kann-nur-die-allerletzte-option-sein-2066</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.03.2024)</author>
                        <guid>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/klimaneutralitat-ccs-kann-nur-die-allerletzte-option-sein-2066</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und schreitet trotz globaler Verpflichtungen wie dem Pariser Klimaabkommen ungebremst voran. Bis heute ist die globale Durchschnittstemperatur gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter um etwa 1,1° C angestiegen und wird bis zum Ende des Jahrhunderts weiter zunehmen. Die Folgen des menschengemachten Klimawandels verändern das Leben der Menschen bereits heute stark.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland strebt an, bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. In Schleswig-Holstein sieht der Koalitionsvertrag 2022-2027 vor, Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2040 zum ersten klimaneutralen Industrieland zu entwickeln. Zur Erreichung dieser Ziele sind große Anstrengungen erforderlich. Jedoch werden selbst bei einer sehr schnellen und starken Reduzierung der Treibhausgas (THG-)Emissionen bis zur Mitte des Jahrhunderts Restemissionen in Höhe von etwa 5 % der Emissionen von 1990 in einzelnen Branchen (Kalk- und Zementindustrie, thermische Abfallverwertung) verbleiben, die aus heutiger Sicht nicht durch Substitution, Innovation, Erneuerbare Energien oder Effizienzmaßnahmen vermieden werden können. Diese unvermeidbaren Restemissionen müssen durch CO<sub>2</sub>-Senken ausgeglichen werden. Hierfür sind natürliche CO<sub>2</sub>-Speicher wie Wälder, Moore und Seegraswiesenprädestiniert und müssen erhalten und ausgebaut werden. Hierdurch werden häufig gleich mehrere positive Effekte erzielt (Klimaschutz, Klimaanpassung, Gewässerschutz, Biodiversität, Naherholung).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine mögliche zusätzliche Option, auch vor dem Hintergrund, dass die natürlichen CO<sub>2</sub>-Speicher durch die Folgen des Klimawandels bedroht sind, kann die technische Abscheidung und anschließende Deponierung von CO<sub>2</sub> in unterirdischen geologischen Formationen (Carbon Capture and Storage) sein. Die heutige Diskussion um CCS unterscheidet sich fundamental von der, die vor zehn Jahren geführt wurde: Damals sollte CCS der Fortführung der Kohlekraft und anderer fossiler Stromerzeugungsanlagen dienen. Heute sind der Kohleausstieg und ist die Dekarbonisierung des Stromsektors bis 2035 politisch gesetzt. Für uns geht es um die- nach aktuellem Stand der Technik - unvermeidbare Restemissionen. Es stellt sich die Frage, ob diese in die Atmosphäre emittiert, durch natürliche CO<sub>2</sub>-Senken gespeichert werden können oder unterirdisch deponiert werden sollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In unserem Programm zu Landtagswahl 2022 haben wir uns ganz klar gegen das Verpressen von CO<sub>2 </sub>im Boden ausgesprochen, dennoch stellen wir fest: Auch wenn wir nun unter der neuen Bundesregierung auf dem Weg zur Klimaneutralität endlich schneller vorankommen, wird es nach aktuellem Stand einige wenige Bereiche geben, die trotz Umstellung und Vermeidung wenige unvermeidbare Restemissionen haben werden. Für diese brauchen wir eine Lösung, damit die Emissionen nicht in die Atmosphäre gelangen. Der Blick auf diese Technologie hat sich in den letzten Jahren auch bei Wissenschaft und Klimaaktivist*innen (z.B. Weltklimarat, wwf und NABU) durchgesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne wollen verhindern, dass CCS zum Hintertürchen wird, den nötigen Umbau der Wirtschaft zu umgehen und definieren klare Leitplanken, für die mögliche Anwendung der CCS-Technologie – dabei hat insbesondere der Schutz menschlicher Gesundheit und der Umwelt oberste Priorität:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>CO2 Vermeidung hat absolute Priorität</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Zur Erreichung der Klimaschutzziele haben die Vermeidung von THG-Emissionen, der konsequente Ausbau der Erneuerbaren Energien, ein effizientes Energiemanagement, die Dekarbonisierung der Industrie und des Verkehrssektors, eine zügige Wärmewende, eine umfassende Kreislaufwirtschaft, die Entstehung einer nachhaltigen Landwirtschaft sowie eine deutliche Verminderung der verbrauchten Ressourcen absoluten Vorrang.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Verbleibende, aus heutiger Sicht unvermeidbare Restemissionen müssen durch die Speicherung von CO<sub>2</sub> ausgeglichen werden. Die Speicherung soll dabei vorrangig in natürlichen Senken, wie Wäldern, Mooren, Dauergrünland, Salzwiesen, Seegraswiesen und den Meeren erfolgen. Dazu sind die natürlichen CO<sub>2</sub>-Senken zu erhalten, aufzubauen und wiederherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Es muss ausgeschlossen werden, dass der Einsatz von CCS die Entwicklung von Prozessen oder Technologien zur Vermeidung von CO<sub>2</sub>-Emissionen bei industriellen Prozessen ausbremst. Es gilt dabei den hierarchischen Grundsatz Vermeidung von CO<sub>2</sub>-Emissionen“ vor „Abscheidung und Verwertung von CO2-Emissionen“ vor „Abscheidung und Entsorgung von CO2-Emissionen“ zwingend und nachweisbar zu beachten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. In der Klimaschutzgesetzgebung ist die Trennung von Zielen für die THG-Minderungen, Zielen für natürliche Kohlenstoffeinbindungen und Zielen für die technische CO<sub>2</sub>- Deponierung erforderlich. Dies ist auch bei der Ausgestaltung klimapolitischer Instrumente zu beachten. Nur so kann eine transparente Erfolgskontrolle der Klimaschutzziele erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Stark beschränkter Anwendungsrahmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. CCS als technische Maßnahme mit Senkenwirkung kann als weiterer Baustein in dem Maße eingesetzt werden, wie Emissionsminderungen und natürliche Senkenkapazitäten nicht ausreichen oder um Negativemissionen zu realisieren. Als End-of-pipe-Technologie darf CCS zudem nur für prozessbedingte Restemissionen zum Beispiel in der Zement und Kalkindustrie oder in der Abfallwirtschaft zur Anwendung kommen, wo es keine hinreichenden Alternativen gibt und alle anderen Dekarbonisierungsoptionen ausgeschöpft werden. Vorrangig sind auch hier Prozessumstellungen und -innovationen, Elektrifizierung, Materialsubstitution, Steigerung der Materialeffizienz und der konsequente Ausbau der Kreislaufwirtschaft voranzutreiben, um die Restemissionen weiter zu reduzieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Die notwendige unterirdische Speicherung ist auf das absolute Minimum zu reduzieren, denn auch im Untergrund gibt es eine Vielzahl konkurrierender Raumansprüche und Bedarfe des Meeresschutzes. Die Freiheit künftiger Generationen, auf diese zuzugreifen, sollte nicht durch überbordende Nutzung heute eingeschränkt werden.<strong><span class="underline">Zudem heben wir hervor, dass auch andere Verfahren, wie die industrielle Nutzung von CO2 (Carbon Capture and Utilization, CCU) eine wichtige Komponente zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse sein können und weiter zur Anwendung gebracht werden sollten. Ab 2040 müssen sie allerdings geschlossene Kreisläufe bilden.</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Es ist eine rechtsverbindliche Definition für „unvermeidbare“ Emissionen festzulegen und mit der Technologieentwicklung fortzuschreiben. Mit einer eindeutigen Definition kann verhindert werden, dass die Nutzung fossiler Energieträger wie z.B. Erdgas/LNG verlängert wird, um vermeintlich „CO<sub>2</sub>-neutrales“ Erdgas oder „CO<sub>2</sub>-neutralen“ blauen Wasserstoff zu produzieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Strenge Anforderung an Deponieorte und Transportinfrastruktur</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Bei der Auswahl der Deponieorte und dem Einsatz von CCS müssen strenge Anforderungen gelten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a. Bei der Untersuchung möglicher Deponiestandorte sowie der Bewertung potenzieller Freisetzungspfade und Umweltauswirkungen sind alle Phasen der Einspeicherung (Erkundung, Bau, Betrieb und Nachsorge) zu betrachten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b. Für mögliche Speicherstandorte ist eine spezifische Risikobewertung in Hinblick auf die Umweltmedien Wasser, Boden, Luft, die davon abhängigen (marinen) Ökosysteme sowie auf die menschliche Gesundheit und Sachgüter durchzuführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c. Der Bau und Betrieb von CCS-Anlagen erfolgt unter strengen Auflagen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Es können Ausschlussgebiete definiert werden, in denen der Betrieb von CCS-Anlagen nicht zulässig ist. Dies können beispielsweise Meeresschutz-, Trinkwasserschutz- und Trinkwassergewinnungs- oder Naturschutzgebiete sein, abhängig von der Entscheidung zum Ort der CO<sub>2</sub>-Deponierung. <strong>Die CO2-Speicherung in Naturschutz-, Natura 2000 und FFH-Gebieten, Biosphärenreservaten sowie in Nationalparks lehnen wir klar ab. Angrenzende Infrastruktur zur CO2-Speicherung darf diese besonders geschützten Gebiete nicht beeinträchtigen. </strong>Eine Deponierung innerhalb des Nationalparks Wattenmeer wird gesetzlich ausgeschlossen. <strong>Für den Nationalpark Wattenmeer als UNESCO-Weltnaturerbe und für die globale Artenvielfalt unersetzliches Gebiet tragen wir eine besondere Verantwortung. </strong>CO<sub>2</sub>-Transportinfrastruktur<strong> in Schutzgebieten</strong>,<strong> etwa im </strong>Nationalpark Wattenmeer, sehen wir kritisch. Das Schutzziel von Schutzgebieten darf in keinem Fall gefährdet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>d. Es wird ein Pflichtmonitoring zur Überprüfung der Risikobewertung zur Früherkennung von Leckagen und weiterer Risikofaktoren etabliert. Eine kontinuierliche und langfristige Überwachung soll sicherstellen, dass mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Umfeld der Deponie so schnell wie möglich erkannt und behoben werden können. Weiterhin ist ordnungsrechtlich zu gewährleisten, dass die Überwachung auch über die Stilllegungsphase hinaus fortgesetzt wird und die Kosten hierfür durch den Betrieb erwirtschaftet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>e. Die Energie für den Abscheidungs-, Transport- und Einspeicherungsprozess muss zu 100% aus Erneuerbaren Energien bestehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Grundsätzlich sollte die Möglichkeit zur Deponierung des CO<sub>2</sub> sowohl im Inland als auch im Ausland erwogen werden. Bei der Suche nach geeigneten Standorten zur Deponierung des CO<sub>2</sub> im Inland müssen valide wissenschaftliche Kriterien zur Anwendung kommen. Bei der Suche im Ausland müssen ebenso klare Standards gesetzt werden Hierbei ist auf den bisherigen geologischen Potenzialanalysenaufzubauen, die im Rahmen verschiedener Forschungsprojekte erarbeitet wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. CCS ist als potenzielle zukünftige Nutzung in die Raumplanung einzubeziehen. Im Falle von unterirdischen Nutzungskonkurrenzen zu Erneuerbaren Energien und deren Speicherung (Stichwort Geothermie) müssen diesen Vorrang genießen. Darüber hinaus sind mögliche Auswirkungen auf benachbarte Nutzungen und die unter Pkt. 7 dargestellte Schutzgutbetroffenheit zu beachten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Die Deponierung von CO<sub>2</sub> in unterirdischen Lagerstätten erfordert eine CO<sub>2</sub>- Transportinfrastruktur. Der Aufbau einer solchen Infrastruktur muss nach verbindlich festgelegten Kriterien erfolgen. Hier ist zu klären, unter welchen Voraussetzungen der CO<sub>2</sub>-Transport wie erfolgen soll (Pipelines, Schiff, Zug, LKW), Effizienzansprüche gehalten werden können, welche Standorte in eine entsprechende Infrastruktur eingebunden werden und wie ein sicherer Transport ohne Schlupfverluste gelingen kann. Über die Infrastruktur für den Transport von CO<sub>2</sub> zum Zweck der Deponierung hinaus, bedarf es einer Infrastruktur zum Transport von CO<sub>2</sub> zum Zweck der Nutzung (CCU - Carbon Capture and Usage).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Die Kosten für Abscheidung, Transport und Endlagerung können und dürfen nicht durch öffentliche Mittel finanziert und damit von der Gesellschaft getragen sowie nachfolgenden Generationen auferlegt werden. Hier muss das Verursacherprinzip Anwendung finden. Auch potenziell zukünftig entstehende Kosten, wie z.B. für die Sanierung von Deponien, müssen als Preisbestandteil bei den Deponierungskosten einer Tonne CO<sub>2</sub> berücksichtigt werden. Dies wird auch eine Lenkungswirkung entfalten, die eine Reduktion solcher Produkte anreizt, deren Produktion auf CCS angewiesen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. CO<sub>2</sub> kann nicht nur in Form eines Gases deponiert werden. Mit modernen industriellen Verfahren kann CO<sub>2</sub> umgewandelt und auch in Form von festem Kohlenstoff deponiert werden. Da diese Verfahren geringere Umweltauswirkungen bei der Deponiedauer haben, wollen wir diese berücksichtigen und Technologieoffenheit bewahren.<br>
--------- 7. S<br>
ollte eine der oben geschilderten strengen Anforderungen oder sogar mehrere davon nicht eingelöst werden, so sprechen wir uns weiterhin konsequent gegen die Verpressung von CO2 und anderen Treibhausgasen im Boden aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dem Antgrag liegt das differenzierte CCS-Positionspapier von Landtagsfraktion und Tobias Goldschmidt aus dem Januar 2024 zugrunde. Alles weiter mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 19 Jun 2024 07:58:18 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A30NEU (Ä1,2,3,4,5,6,7,8,9): FÜR EIN EUROPA, DAS WIR STÄRKEN, DAMIT ES UNS ALLE SCHÜTZT. </title>
                        <link>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/fur-ein-europa-das-wir-starken-damit-es-uns-alle-schutzt-25846</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 05.04.2024)</author>
                        <guid>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/fur-ein-europa-das-wir-starken-damit-es-uns-alle-schutzt-25846</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Zeiten, in denen die Demokratie europaweit und auch in Deutschland von Rechtsextremen angegriffen wird, geht es bei der Europawahl am 9. Juni darum, unsere Freiheit und Demokratie zu verteidigen. Mit Rasmus Andresen als unserem Spitzenkandidaten werden wir für ein starkes grünes Ergebnis kämpfen, damit Schleswig-Holstein und Europa auch künftig unsere Lebensgrundlage klimaneutral sichern kann. So können wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken, Frieden bewahren, unsere Demokratie schützen <strong>und für eine intakte Natur und Artenvielfalt sorgen</strong>. Unser Motto dafür ist: <strong>MACHEN, WAS ZÄHLT. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Machen, was zählt. Um Schutz und Sicherheit zu schaffen, erneuern wir Gerechtigkeit und Frieden in Deutschland und Europa. Das geht nur mit Klima- und Naturschutz. Wir nehmenmit Zuversicht und einem klaren Kurs diese Herausforderungen an. All das gelingt nur europäisch, europäisch aber gelingt es. Deshalb verteidigen wir in ganz Europa und in Deutschland die Demokratie gegen ihre rechtsextremen Feinde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unsere Wohlstandserzählung und verteidigen unsere Freiheit. Wir machen, was zählt.<br><br>
Die Europäische Union gibt uns Sicherheit in einer unsicheren Welt. Sie wahrt unseren Frieden und unsere Lebensgrundlage. Das wollen wir erhalten und erneuern, mit Zuversicht und klarem Kurs. Das geht nur mit Klimaschutz: Wir machen Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt – und sichern damit gute Jobs und faire Löhne.<strong>Wir machen Europa zum ersten Kontinent, der den Weltnaturvertrag von Montreal umsetzt - und sichern damit gesunde Böden, klare Luft, sauberes Wasser und Artenvielfalt.</strong><br><br>
Wir wollen die EU stärken, weil sie uns stark macht. Wir wollen sie schützen, damit sie uns weiter schützen kann. Deshalb verteidigen wir in ganz Europa und in Deutschland die Demokratie gegen ihre rechtsextremen Feinde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>DIE EUROPÄISCHE UNION IN UND FÜR SCHLESWIG-HOLSTEIN UND SEINE KOMMUNEN</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Europa spielt eine entscheidende Rolle für die Zukunft Schleswig-Holsteins. Als Grüne in Schleswig-Holstein sollten wir unsere Überzeugung für eine starke und nachhaltige europäische Integration klar und deutlich zum Ausdruck bringen und vor Ort sichtbar machen. Wir sind davon überzeugt, dass die Kommunen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung europäischer Programme und Initiativen spielen, umso mehr als 70 Prozent der in der Europäischen Union beschlossenen Regelungen einen Einfluss auf die Kommunen haben: entweder betreffen sie direkt kommunale Zuständigkeitsbereiche oder berühren die Kommunen indirekt als eine der mitgliedstaatlichen Ebenen, die EU-Recht umsetzen. Europapolitik ist in diesem Sinne über weite Strecken Kommunalpolitik. Durch ihre Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern sind sie entscheidende Akteure für die Förderung von europäischer Solidarität, interkulturellem Austausch und lokaler Entwicklung. Als Grüne in den Kommunen von Schleswig-Holstein tragen wir eine besondere Verantwortung, diese europäische Dimension in unserer Arbeit zu berücksichtigen und lokale Initiativen zu unterstützen, die zu einem vielfältigen, nachhaltigen und solidarischen Europa beitragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>FÜR EIN EUROPA, DAS MENSCHEN, NATUR, KLIMA UND DIE WIRTSCHAFT SCHÜTZT</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem Green Deal machen wir Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt – und Investitionen in gute Jobs und faire Löhne, saubere Infrastruktur und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen auf den Märkten der Zukunft sichern. Der Green Deal sieht vor, die Natur zu schützen bzw. wiederherzustellen und damit einen wichtigen Beitrag zum natürlichen Klimaschutz zu leisten. Wir wissen, dass wir Klima- und Naturschutz sowie einen zukunftsorientierten Wandel der Wirtschaft zusammen sehen müssen. Dafür werben wir in Europa. Mit dieser Europawahl entscheidet sich, ob der Green Deal von der politischen Rechten zu Fall – oder von uns zum Erfolg gebracht wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>In einer Zeit, da insbesondere China und die USA massiv in die klimaneutrale Modernisierung ihrer Wirtschaft investieren, setzen wir uns für eine strategische europäische Investitionspolitik ein, die dafür sorgt, dass sich Europa im Rennen um den ersten klimaneutralen Wirtschaftsstandort der Welt durchsetzt.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Als Motor für den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen wir die Erweiterung des Green Deals und fordern verstärkte Investitionen und Fördermaßnahmen auf europäischer Ebene, um dieses Potenzial weiter zu erschließen und unsere Rolle als Vorreiter in der Energiewende zu festigen.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Irgendwo in Europa weht immer der Wind, irgendwo scheint immer die Sonne. Indem wir dieses Potential voll ausschöpfen, sorgen wir dafür, dass auch die Menschen in Deutschland jederzeit mit sicherer und günstiger Energie versorgt sind. Wir wollen Europa sprichwörtlich verbinden: mit Wasserstoffnetzen und Glasfaserleitungen, mit Stromtrassen und Schienen. Wir wollen eine echte Infrastrukturunion.<br><br><strong>- Während die Energie-, Mobilitäts- und Siedlungs-Infrastruktur wächst, schrumpft die blau-grüne Infrastruktur der Natur. Wir kehren diesen Trend um. Wir sorgen für ein europaweites Biotopverbundsystem sowie eine konsequente Umsetzung der Wasserrahmen- und Meeresschutzstrategie-Richtlinie, der EU-Biodiversitätsrichtlinie und des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur.</strong></strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Wir machen uns für die europäische Verkehrswende stark. Klimafreundliche Mobilität ist ein wichtiger Schlüssel für eine nachhaltige Wirtschaft. Neben der Unterstützung des ÖPNVs und neuen Mobilitätslösungen in unseren Kommunen setzen wir uns für die klimaneutrale und effiziente Antriebswende, die Umsetzung eines bezahlbaren, grenzüberschreitenden europäischen Zugnetzes und <strong>die Vision Zero im Straßenverkehr ein</strong>.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Schleswig-Holstein braucht den Zuzug von Arbeitskräften aus allen Ländern. Deshalb müssen wir uns auch in der EU für die leichtere Anerkennung von Berufsqualifikationen</strong><strong> einsetzen. Vor Ort unterstützen wir das Ankommen und die Integration auch von allen europäischen Mitbürger*innen und Nicht-EU-Bürger*innen.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Wir setzen uns für eine verstärkte Zusammenarbeit über Landes- und Bundesgrenzen hinaus ein, um gemeinsame Lösungen für regionale Herausforderungen zu finden. </strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Die Diskussion um die Zukunft der Agrarmittel spielt für uns eine besondere Rolle. Nur wenn die Mittel zukünftig für eine Landwirtschaft einsetzen, die die Biodiversität und das Klima schützt, haben alle was davon. </strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>FÜR EIN EUROPA DES FRIEDENS UND DER SICHERHEIT</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Indem wir die EU handlungsfähiger und unabhängig von Autokraten machen, sorgen wir dafür, dass sie unser Leben auch in unsicheren Zeiten weiterhin sicher macht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Seit über 70 Jahren sichert die EU unseren Frieden. Wir tun alles dafür, dass das so bleibt.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Auch der Klimaschutz stärkt unsere Unabhängigkeit von Autokraten wie Wladimir Putin, insbesondere durch den Ausbau der erneuerbaren Energien. Er ist damit Teil unserer Friedens- und Sicherheitspolitik.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Wir stärken die Europäische Union als Akteurin für Frieden und Sicherheit. Wir schützen sie, damit sie uns schützen kann. In sicherheitspolitischen Fragen wollen wir noch viel enger mit unseren europäischen Partnern zusammenarbeiten, um gemeinsam unsere Werte und Interessen handfest vertreten zu können. </strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Um unsere digitale Souveränität zu stärken, investieren wir in unsere eigene starke europäische digitale Infrastruktur und setzen auf Innovationen, um unsere digitale Kommunikation sicherzustellen.<br><br>
Durch aktive Diplomatie, faire Handels- und Lieferketten und internationale Zusammenarbeit bauen wir unsere globalen Partnerschaften aus und sichern zugleich unseren Einfluss.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Wir wollen Frieden in der Ukraine – und stehen gerade deshalb unverrückbar an ihrer Seite. Putin kann das Sterben und Leiden noch heute stoppen. Wenn er aufhört, zu kämpfen, endet dieser Krieg. Wenn die Ukraine aufhört, sich zu wehren, endet die Ukraine – und damit die europäische Friedensordnung. Das dürfen wir nicht zulassen.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>FÜR EIN GERECHTES UND SOZIALES EUROPA</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Wohlstand in Deutschland und Europa gehört nicht einigen wenigen, sondern uns allen. Deshalb setzen wir uns für verbindliche europäische Regeln ein, die dafür sorgen, dass er auch überall ankommt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Wir machen uns stark für verbindliche Mindeststandards: für faire Löhne und starke Gewerkschaften, gegen Willkür und Ausbeutung, für gerechte Arbeitsbedingungen, für einheitliche und hohe Natur-, Umwelt- und Tierschutz-Standards.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Die Menschen in Europa müssen sich gerade in Krisenzeiten darauf verlassen können, dass sie wirksam vor Armut und sozialer Ausgrenzung geschützt werden. Das ist auch gut für unsere Unternehmen – denn sie profitieren von Qualifizierung, Weiterbildung und sozialem Zusammenhalt.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Wir stehen für ein starkes soziales Europa, das die Menschen vor Krisen schützt und vor Ort einen echten Unterschied macht, ein Europa, in dem alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht selbstbestimmt leben und gleichberechtigt teilhaben können. Sozialer Zusammenhalt kann nur gelingen durch die Ausgestaltung und die Verteidigung eines europäischen Sozialmodells, das für Wohlstand und materielle Sicherheit, gute Arbeit und hohe Sozialstandards steht.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Mittel- und langfristig profitieren vor allem Menschen mit wenig Einkommen von kostengünstigen Erneuerbaren Energien. Damit wirklich alle die Modernisierungskosten stemmen können, wollen wir mit Förderinstrumenten wie dem Klimasozialfonds Menschen mit geringem Einkommen stärker unterstützen und durch öffentliche Investitionsprogramme vor allem im Gebäudesektor und in der Mobilität gezielt entlasten. Finanziert werden soll dies primär mit Einnahmen aus dem Emissionshandel. Außerdem wollen wir schnellstmöglich ein Klimageld einführen und damit besonders Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen entlasten, die ohnehin weniger CO₂ produzieren.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Mit der europäischen Mindestlohnrichtlinie wollen wir den Mindestlohn in Deutschland auf mindestens 14 Euro anheben. So sorgt Europa für mehr Gerechtigkeit in unserem Land.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Wir wollen sicherstellen, dass alle Menschen von ihrer Arbeit gut leben können. Das gibt Sicherheit und Rückhalt – gerade in Zeiten des wirtschaftlichen Umbruchs. Das ist auch gut für den Wirtschaftsstandort Deutschland und unsere Unternehmen, denn es schützt sie vor unlauterer Konkurrenz durch Dumpinglöhnen in anderen europäischen Staaten</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>DEMOKRATIE UND FREIHEIT</strong><br><br>
Überall in Europa sind rechtsextreme Kräfte auf dem Vormarsch. Wir stellen uns ihrem Erstarken in Deutschland und Europa vehement entgegen – mit allem, was wir haben. Wir verteidigen unsere Demokratie und Freiheit mit glasklarer Haltung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Rechtsextreme stellen unsere Demokratie offen in Frage, säen Hass und schüren Angst, hegen Umsturz- und Deportationsfantasien. Sie wollen Frauenrechte und Minderheitenrechte beschneiden und unsere Gesellschaft spalten. Damit fügen sie unserem Land und Europa großen Schaden zu. Das lassen wir nicht zu.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Wie sich Europa im globalen Wettbewerb zwischen Demokratie und Autokratie aufstellt – das entscheidet sich auch mit dieser Europawahl. Geben künftig rechtsextreme Kräfte im Europäischen Parlament den Ton an – oder wir Demokrat*innen? Darum geht’s am 9. Juni.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Gezielte Desinformation – von außen und innen, durch Autokraten und die extreme Rechte – setzt unsere Demokratie zunehmend unter Druck. Wir halten dagegen: Die großen Social-Media-Plattformen wollen wir viel stärker als bislang verpflichten, verbindlich gegen Falschnachrichten und Hassrede vorzugehen. Denn für uns ist klar: In Europa dürfen sich Fake News und Hassrede als Geschäftsmodell nicht lohnen.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Polizei und Staatsanwaltschaften wollen wir ertüchtigen, grenzüberschreitend besser zusammenzuarbeiten. Eine europäische Nachrichtendienstagentur soll helfen, Desinformation und Destabilisierungsversuchen frühzeitig einen Riegel vorzuschieben. So stärken wir die EU in ihrer Fähigkeit, die Rechte und Freiheiten aller zu schützen – offline und im Netz.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) und dem Digitale-Märkte-Gesetz (DMA) haben wir in Europa den Grundstein gelegt, um Desinformation und Hassrede konsequent entgegenzutreten. Jetzt geht es an die Umsetzung – lückenlos und europaweit. Dafür machen wir uns stark.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>FÜR BILDUNGSAUSTAUSCH UND KULTURELLE VIELFALT ÜBER GRENZEN HINAUS</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Die Grünen in Schleswig-Holstein setzen sich für eine aktive Teilnahme an EU-Förderprogrammen ein, um innovative Projekte und Initiativen in den Bereichen Bildung, Forschung, Umweltschutz und Landwirtschaft zu realisieren und die Entwicklung unseres Bundeslandes voranzutreiben.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Wir befürworten den interkulturellen Austausch und die Stärkung der kulturellen Vielfalt in Schleswig-Holstein zum Beispiel durch die Förderung von europäischen Programmen wie Erasmus+ und Kulturhauptstadt. Städtepartnerschaften und Schüleraustausche wollen wir in den Kommunen aktivieren oder reaktivieren.</strong></p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung teilweise wegen der Lesbarkeit im Antragstext. Alles Weitere erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 May 2024 14:35:21 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1-Ä1-G: Die Ukraine und Europa entschlossen verteidigen (Globalalternative)</title>
                        <link>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/die-ukraine-und-europa-entschlossen-verteidigen-31186</link>
                        <author>Luise Amtsberg (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/die-ukraine-und-europa-entschlossen-verteidigen-31186</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der großangelegte russische Überfall auf die gesamte Ukraine am 24. Februar 2022 markiert eine brutale, für die Sicherheit Europas hochgefährliche Zäsur auf unserem Kontinent. Es handelt sich um einen gezielten Bruch des Völkerrechts und den Versuch, die Europäische Friedensordnung zu zerstören, Grenzen gewaltsam zu verschieben und Gewalt als Ordnungsprinzip durchzusetzen. Russland ist verantwortlich für millionenfaches Leid, für Gewalt und den Tod von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in der Ukraine.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir verurteilen aufs Schärfste die unter anderem von den Vereinten Nationen dokumentierten, zahlreichen Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine. Gezielte Angriffe auf Wohnhäuser, zivile Infrastruktur, Tötung von Zivilistinnen und Zivilisten, sexualisierte Gewalt gegen Kinder, Frauen und Männer, das Forcieren von Hunger und Kälte, Folter, Deportationen und Verschwindenlassen von Menschen werden von den russischen Verantwortlichen bewusst und gezielt zur Kriegsführung eingesetzt. Bisher wurden nach ukrainischen Angaben knapp 20.000 ukrainische Kinder ihren Familien entrissen und nach Russland und Belarus deportiert. Russland hat weitere Gebiete der Ukraine völkerrechtswidrig annektiert und deren Bewohnerinnen und Bewohner seiner autoritären Herrschaft unterworfen. Es geht der russischen Führung um die Vernichtung der Ukraine - eines Landes mit über 40 Millionen Bürgerinnen und Bürgern, ihrer Sprache, Identität und Kultur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein verurteilen den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Für den Frieden in Europa und darüber hinaus ist es essenziell, dass die Ukraine diesen Verteidigungskampf gewinnt und ihre volle territoriale Integrität und Souveränität wiedererlangt. Wir verneigen uns vor den Ukrainerinnen und Ukrainern, die tapfer und entschlossen ihr Land und zugleich die Freiheit und Hoffnung auf Frieden in Europa verteidigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir stehen fest und unverbrüchlich an der Seite der Ukraine und fordern vor diesem Hintergrund von der Bundesregierung folgende Maßnahmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Deutschland darf in seiner Unterstützung für die Ukraine nicht nachlassen. Deutschland unterstützt das Ziel der Ukraine, ihre territoriale Integrität in den Grenzen von 1991 wiederherzustellen. Die humanitäre Unterstützung der Ukraine muss sich weiter an der Lage der ukrainischen Zivilbevölkerung orientieren. Die militärische Unterstützung muss konsequent an den Bedarfen der ukrainischen Streitkräfte vor dem Hintergrund der russischen Kriegsführung ausgerichtet werden. Der russische Krieg und seine Folgen für Deutschland und Europa müssen zu einer Neuausrichtung unserer Haushaltspolitik, z.B. mit einer stärkeren Besteuerung von hohen Vermögen und sehr hohen Einkommen und einer Reform der Schuldenbremse führen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Militärhilfen im für die Verteidigung und Wiederherstellung der vollständigen territorialen Integrität und Souveränität der Ukraine erforderlichen Maße müssen bereitgestellt werden. Dies beinhaltet die Lieferung von weitreichenden Waffensystemen, wie z.B. den Marschflugkörper Taurus, und Munition, um die Ukraine einerseits in die Lage zu versetzten, völkerrechtskonforme, gezielte Angriffe auf strategisch relevante Ziele im rückwärtigen Bereich des russischen Aggressors zu ermöglichen und andererseits die Landstreitkräfte mit der Lieferung von gepanzerten Kampfsystemen und geschützten Fahrzeugen weiter zu stärken.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Es muss sichergestellt werden, dass die notwendigen Ersatzteile für alle gelieferten Rüstungsgüter in ausreichender Anzahl für die Instandsetzung geliefert werden, um die Durchhaltefähigkeit der Ukraine zu ermöglichen. Weiterhin müssen die eigenen Kapazitäten für die Rüstungs- und Munitionsproduktion mittels langfristiger Abnahmezusagen und Verpflichtungsermächtigungen erhöht sowie international nachhaltig abgestimmt werden, um die Ukraine mit den benötigten Rüstungsgütern zu versorgen, die Instandsetzung und Wartung gelieferter Güter sicherzustellen und die an die Ukraine ausgelieferten Güter für die Bundeswehr schnellstmöglich nachbeschaffen zu können.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Deutschland muss beim bereits angelaufenen Wiederaufbau der Ukraine eine Rolle einnehmen, die seiner wirtschaftlichen Kraft und seiner internationalen Verantwortung gerecht wird. Die ukrainisch-deutschen Partnerschaften der Städte und Gemeinden spielen beim dezentralen Wiederaufbau bereits eine zentrale Rolle und müssen weiter gestärkt werden. Der Wiederaufbau der Ukraine soll wirtschaftlich, finanziell, technisch und partnerschaftlich unterstützt werden. Im Wiederaufbauprozess ist für eine starke Einbindung der Zivilgesellschaft und insbesondere von Frauen Sorge zu tragen. Auf Ebene der EU muss sich die Bundesregierung für einen Wiederaufbau der Ukraine einzusetzen, der die Verschuldungsproblematik des Landes nicht weiter verschärft.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Um das unermessliche Leid der Menschen in der Ukraine zu lindern, muss Deutschland weiterhin umfangreiche humanitäre Hilfe und entwicklungspolitische Unterstützung für die Ukraine bereitstellen. Dazu gehört es, die medizinische und psychosoziale Infrastruktur der Ukraine langfristig weiter zu unterstützen und die Aus- und Weiterbildung ukrainischer Gesundheitsfachkräfte sowie Psychotherapeutinnen und - Therapeuten vor dem Hintergrund der vielfarbigen Kriegstraumata zu stärken. Das deutsche weltweite Engagement für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen als zweitgrößter bilateraler Geber begrüßen wir; es muss entlang der Bedarfe weitergeführt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Wir begrüßen die internationalen Anstrengungen, die Verantwortlichen für den Angriffskrieg gegen die Ukraine und die zahllosen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Die nationalen und internationalen Aktivitäten zur Dokumentation von Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine müssen weiter unterstützt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Deutschland muss ein öffentliches Bewusstsein über die Desinformationskampagnen und Meinungsmanipulationen als Instrumente der hybriden Kriegsführung Russlands schaffen und diese wirksam bekämpfen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Die militärische, humanitäre und entwicklungspolitische Unterstützung der Ukraine durch die Bundesregierung soll auf der nächsten Sitzung des Länderrats diskutiert und nach Möglichkeit ein gemeinsamer Beschluss zur Unterstützung der Ukraine verabschiedet werden.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 May 2024 14:25:14 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A14NEU (Ä1-3): Reform § 15 Schleswig-Holsteinisches Gleichstellungsgesetz</title>
                        <link>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/reform-15-schleswig-holsteinisches-gleichstellungsgesetz-53459</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/reform-15-schleswig-holsteinisches-gleichstellungsgesetz-53459</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Landesparteitag fordert die Grüne Landtagsfraktion auf, bei der Novellierung des schleswig-holsteinischen Gleichstellungsgesetzes folgende Aspekte zu berücksichtigen: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>die Berücksichtigung von Trans*- Inter*- und Nicht-binären Menschen im Gleichstellungsgesetz,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>den § 15 I 1 Gleichstellungsgesetz wie folgt zu ändern: „Bei Benennung [...], sollen Frauen hälftig berücksichtigt werden. Es soll geprüft werden inwiefern eine &#039;Muss&#039;- Regelung oder die &#039;Soll&#039;-Regelung inklusive ergänzender Sanktionsmöglichkeiten die Einhaltung des § 15 I sicherstellen kann,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>eine Regelung für die Besetzung von Aufsichtsräten bei Benennung von Personen durch mehrere kommunale Selbstverwaltungen zu schaffen,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>eine Regelung zu treffen, wie zu verfahren ist, wenn ein Personenwechsel mitten in der Kommunalwahlperiode erfolgt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Schaffung einer Strategie bzw. langfristig auch Regelung für die Erhöhung des Frauenanteils in der operativen Führung von öffentlichen / kommunalen Unternehmen und Gesellschaften.</li></ol></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 May 2024 11:34:47 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A14NEU (Ä1-3): Reform § 15 Schleswig-Holsteinisches Gleichstellungsgesetz</title>
                        <link>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/motion/71263</link>
                        <author>LAG Demokratie und Recht (Beschluss vom 26.03.2024), LAG Frauen (Beschluss vom 03.04.2024) (dort beschlossen am: 03.04.2024)</author>
                        <guid>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/motion/71263</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Landesparteitag fordert die Grüne Landtagsfraktion auf, bei der Novellierung des schleswig-holsteinischen Gleichstellungsgesetzes folgende Aspekte zu berücksichtigen: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>die Berücksichtigung von Trans*- Inter*- und Nicht-binäre Menschen im 15 Gleichstellungsgesetz,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>den § 15 I 1 Gleichstellungsgesetz wie folgt zu ändern: „Bei Benennung […], sollen Frauen hälftig berücksichtigt werden“,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>eine Regelung für die Besetzung von Aufsichtsräten bei Benennung von Personen durch mehrere kommunale Selbstverwaltungen zu schaffen,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>eine Regelung zu treffen, wie zu verfahren ist, wenn ein Personenwechsel mitten in der Kommunalwahlperiode erfolgt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>dass äquivalent, eine Strategie bzw. langfristig auch Regelung für die Erhöhung des Frauenanteils in der Operativen Führung (1.-3.Reihe) von öffentlichen / kommunalen Unternehmen und Gesellschaften geschaffen wird.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der kommunalen Selbstverwaltung gibt es Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der Vorschrift: Die Umsetzung erzeugt mangels klarer Vorgaben immer wieder zu Beginn jeder Kommunalwahlperiode Diskussionen und einen hohen Abstimmungsbedarf zwischen den Fraktionen des Gemeinderats bzw. des Kreistages bei der Besetzung von Aufsichtsräten und Beiräten sowie Verwaltungsräten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>§ 15 des Gleichstellungsgesetzes in der bisherigen Fassung lautet wie folgt:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gremienbesetzung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1) Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Person.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(2) Sind Organisationen, die nicht Träger der öffentlichen Verwaltung sind, oder sonstige gesellschaftliche Gruppierungen zur Benennung oder Entsendung von Mitgliedern für öffentlich-rechtliche Beschluss- oder Beratungsgremien berechtigt, gilt Absatz 1 entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Die Ziele des Schleswig-Holsteinischen Gleichstellungsgesetzes, die sich auch in der paritätischen Besetzung von Gremien als Maßnahme wiederfinden, sollten sich in der Praxis der kommunalen Selbstverwaltung mit klaren, diskriminierungsfreien Vorgaben umsetzen lassen. Dabei geht es u.a. um folgende Punkte:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>1.</strong> Die Regelung in § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz bedarf einer Anpassung im Hinblick auf trans*, inter* oder nicht-binäre Menschen. Diese kommen in der Regelung nicht vor, könnten als Gremienvertreter lediglich als „Ausnahme“ von der Sollvorschrift benannt werden, wobei dann nicht klar ist, wie sich das auf die angeordnete Parität auswirkt. Hier liegt eine Diskriminierung auf der Hand. Das Vielfaltsstatut von Bündnis 90/Die Grünen ist nicht gewahrt. Als Vorschlag für eine sprachliche Anpassung, könnte die folgende Formulierung gewählt werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>&quot;Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, <strong>sollen Frauen jeweils hälftig berücksichtigt werden</strong>. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person und ist das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt, sollen Frauen mindestens in jedem zweiten Zeitraum berücksichtigt werden. Wenn das Gremium nicht für befristete Zeiträume zusammengesetzt ist und das Benennungs- oder Entsendungsrecht nur für eine Person besteht, entscheidet das Los, ob eine Frau zu berücksichtigen ist oder nicht. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Person.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>2.</strong>§ 15 Gleichstellungsgesetz ist als Sollvorschrift ausgestaltet dahingehend, dass Frauen und Männer bei der Benennung und Entsendung jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Dabei kommt es in der kommunalen Praxis auch vor, dass mehr Frauen als Männer in Gremien benannt oder entsendet werden. Rechtfertigt es das Ziel des Gleichstellungsgesetzes, die Gleichstellung von Frauen zu fördern (so § 1 Gleichstellungsgesetz) und nicht umgekehrt die politische Teilhabe von Frauen zu beschränken, dass von der Sollvorschrift einer hälftigen Besetzung durch Frauen und Männer in einem solchen Fall abgewichen wird? Aus Sicht der LAG Demokratie und Recht und der LAG Frauen ist dies zu bejahen. Eine entsprechende Praxis findet sich in mancher kommunalen Selbstverwaltung. Hier ist eine klarstellende Formulierung gefordert, weil die Diskussion über diesen Punkt immer wieder erneut geführt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>3.</strong> Ist eine ungerade Zahl von Personen zu benennen/entsenden, sieht § 15 Abs. 1 Satz 3 Gleichstellungsgesetz vor, dass bei der letzten Person Frauen und Männer alternierend zu berücksichtigen sind. Es gibt hier keine Regelung, wie zu verfahren ist, wenn ein Personenwechsel mitten in der Kommunalwahlperiode erfolgt, beispielsweise weil jemand seine kommunalen Ämter aufgibt, was im Laufe einer fünfjährigen Wahlperiode doch öfters vorkommt. Muss bei einem Personenwechsel mitten in der Kommunalwahlperiode auf eine Frau zwingend eine Frau folgen und auf einen Mann zwingend ein Mann? Oder ist zwingend eine alternierende Besetzung vorzunehmen?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 31 Abs. 4 und Abs. 5 des Gleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz sieht hier beispielsweise eine Regelung dahingehend vor, dass immer eine alternierende Besetzung vorzunehmen ist:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(Abs. 4) Bei Gremien mit einer ungeraden Anzahl von Sitzen wird einer der Sitze abwechselnd an Frauen und an Männer vergeben. Dieser Wechsel findet bei jeder Neubesetzung des Gremiums statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(Abs. 5) Wenn vor Ablauf der regulären Amtszeit ein Mitglied aus einem Gremium ausscheidet, dessen Geschlecht dort in der Mehrheit ist, dann muss eine Person des anderen Geschlechts nachfolgen. Wenn vor Ablauf der regulären Amtszeit ein Mitglied aus einem Gremium ausscheidet, dessen Geschlecht dort in der Minderheit ist, dann muss eine Person des gleichen Geschlechts nachfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine entsprechende Klarstellung könnte auch in § 15 Gleichstellungsgesetz SH aufgenommen werden. Bei der Neuformulierung dürfen trans*, inter* oder nicht-binäre Menschen nicht ausgeschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>4.</strong> Erfolgt die Besetzung von Aufsichtsräten durch Benennung von Personen durch mehrere kommunale Selbstverwaltungen (wie beispielsweise der Aufsichtsrat der KielRegion durch den Kreistag Plön, Kreistag Rendsburg-Eckernförde, Ratsversammlung der Stadt Kiel), ist in § 15 Gleichstellungsgesetz nicht explizit geregelt, dass sich die jeweilige kommunale Selbstverwaltung an die Vorgaben der paritätischen Besetzung zu halten hat. Denkbar ist es auch, dass eine paritätische Gesamtzusammensetzung des Gremiums ausreicht bzw. erforderlich ist. Dies würde dann eine durchzuführende Absprache zwischen den verschiedenen kommunalen Selbstverwaltungen erfordern. Hier wäre eine Klarstellung wünschenswert, ob die Gesamtparität entscheidend ist oder die Einhaltung der Parität durch die jeweilige kommunale Selbstverwaltung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 May 2024 11:11:13 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A14: Reform § 15 Schleswig-Holsteinisches Gleichstellungsgesetz</title>
                        <link>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/motion/71262</link>
                        <author>LAG Demokratie und Recht (Beschluss vom 26.03.2024), LAG Frauen (Beschluss vom 03.04.2024) (dort beschlossen am: 03.04.2024)</author>
                        <guid>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/motion/71262</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Landesparteitag fordert die Grüne Landtagsfraktion auf, bei der Novellierung des schleswig-holsteinischen Gleichstellungsgesetzes folgende Aspekte zu berücksichtigen: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>die Berücksichtigung von Trans*- Inter*- und Nicht-binäre Menschen im 15 Gleichstellungsgesetz,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>den § 15 I 1 Gleichstellungsgesetz wie folgt zu ändern: „Bei Benennung […], sollen Frauen hälftig berücksichtigt werden“,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>eine Regelung für die Besetzung von Aufsichtsräten bei Benennung von Personen durch mehrere kommunale Selbstverwaltungen zu schaffen,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>eine Regelung zu treffen, wie zu verfahren ist, wenn ein Personenwechsel mitten in der Kommunalwahlperiode erfolgt.</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der kommunalen Selbstverwaltung gibt es Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der Vorschrift: Die Umsetzung erzeugt mangels klarer Vorgaben immer wieder zu Beginn jeder Kommunalwahlperiode Diskussionen und einen hohen Abstimmungsbedarf zwischen den Fraktionen des Gemeinderats bzw. des Kreistages bei der Besetzung von Aufsichtsräten und Beiräten sowie Verwaltungsräten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>§ 15 des Gleichstellungsgesetzes in der bisherigen Fassung lautet wie folgt:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gremienbesetzung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1) Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Person.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(2) Sind Organisationen, die nicht Träger der öffentlichen Verwaltung sind, oder sonstige gesellschaftliche Gruppierungen zur Benennung oder Entsendung von Mitgliedern für öffentlich-rechtliche Beschluss- oder Beratungsgremien berechtigt, gilt Absatz 1 entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Die Ziele des Schleswig-Holsteinischen Gleichstellungsgesetzes, die sich auch in der paritätischen Besetzung von Gremien als Maßnahme wiederfinden, sollten sich in der Praxis der kommunalen Selbstverwaltung mit klaren, diskriminierungsfreien Vorgaben umsetzen lassen. Dabei geht es u.a. um folgende Punkte:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>1.</strong> Die Regelung in § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz bedarf einer Anpassung im Hinblick auf trans*, inter* oder nicht-binäre Menschen. Diese kommen in der Regelung nicht vor, könnten als Gremienvertreter lediglich als „Ausnahme“ von der Sollvorschrift benannt werden, wobei dann nicht klar ist, wie sich das auf die angeordnete Parität auswirkt. Hier liegt eine Diskriminierung auf der Hand. Das Vielfaltsstatut von Bündnis 90/Die Grünen ist nicht gewahrt. Als Vorschlag für eine sprachliche Anpassung, könnte die folgende Formulierung gewählt werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>&quot;Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, <strong>sollen Frauen jeweils hälftig berücksichtigt werden</strong>. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person und ist das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt, sollen Frauen mindestens in jedem zweiten Zeitraum berücksichtigt werden. Wenn das Gremium nicht für befristete Zeiträume zusammengesetzt ist und das Benennungs- oder Entsendungsrecht nur für eine Person besteht, entscheidet das Los, ob eine Frau zu berücksichtigen ist oder nicht. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Person.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>2.</strong>§ 15 Gleichstellungsgesetz ist als Sollvorschrift ausgestaltet dahingehend, dass Frauen und Männer bei der Benennung und Entsendung jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Dabei kommt es in der kommunalen Praxis auch vor, dass mehr Frauen als Männer in Gremien benannt oder entsendet werden. Rechtfertigt es das Ziel des Gleichstellungsgesetzes, die Gleichstellung von Frauen zu fördern (so § 1 Gleichstellungsgesetz) und nicht umgekehrt die politische Teilhabe von Frauen zu beschränken, dass von der Sollvorschrift einer hälftigen Besetzung durch Frauen und Männer in einem solchen Fall abgewichen wird? Aus Sicht der LAG Demokratie und Recht und der LAG Frauen ist dies zu bejahen. Eine entsprechende Praxis findet sich in mancher kommunalen Selbstverwaltung. Hier ist eine klarstellende Formulierung gefordert, weil die Diskussion über diesen Punkt immer wieder erneut geführt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>3.</strong> Ist eine ungerade Zahl von Personen zu benennen/entsenden, sieht § 15 Abs. 1 Satz 3 Gleichstellungsgesetz vor, dass bei der letzten Person Frauen und Männer alternierend zu berücksichtigen sind. Es gibt hier keine Regelung, wie zu verfahren ist, wenn ein Personenwechsel mitten in der Kommunalwahlperiode erfolgt, beispielsweise weil jemand seine kommunalen Ämter aufgibt, was im Laufe einer fünfjährigen Wahlperiode doch öfters vorkommt. Muss bei einem Personenwechsel mitten in der Kommunalwahlperiode auf eine Frau zwingend eine Frau folgen und auf einen Mann zwingend ein Mann? Oder ist zwingend eine alternierende Besetzung vorzunehmen?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 31 Abs. 4 und Abs. 5 des Gleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz sieht hier beispielsweise eine Regelung dahingehend vor, dass immer eine alternierende Besetzung vorzunehmen ist:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(Abs. 4) Bei Gremien mit einer ungeraden Anzahl von Sitzen wird einer der Sitze abwechselnd an Frauen und an Männer vergeben. Dieser Wechsel findet bei jeder Neubesetzung des Gremiums statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(Abs. 5) Wenn vor Ablauf der regulären Amtszeit ein Mitglied aus einem Gremium ausscheidet, dessen Geschlecht dort in der Mehrheit ist, dann muss eine Person des anderen Geschlechts nachfolgen. Wenn vor Ablauf der regulären Amtszeit ein Mitglied aus einem Gremium ausscheidet, dessen Geschlecht dort in der Minderheit ist, dann muss eine Person des gleichen Geschlechts nachfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine entsprechende Klarstellung könnte auch in § 15 Gleichstellungsgesetz SH aufgenommen werden. Bei der Neuformulierung dürfen trans*, inter* oder nicht-binäre Menschen nicht ausgeschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>4.</strong> Erfolgt die Besetzung von Aufsichtsräten durch Benennung von Personen durch mehrere kommunale Selbstverwaltungen (wie beispielsweise der Aufsichtsrat der KielRegion durch den Kreistag Plön, Kreistag Rendsburg-Eckernförde, Ratsversammlung der Stadt Kiel), ist in § 15 Gleichstellungsgesetz nicht explizit geregelt, dass sich die jeweilige kommunale Selbstverwaltung an die Vorgaben der paritätischen Besetzung zu halten hat. Denkbar ist es auch, dass eine paritätische Gesamtzusammensetzung des Gremiums ausreicht bzw. erforderlich ist. Dies würde dann eine durchzuführende Absprache zwischen den verschiedenen kommunalen Selbstverwaltungen erfordern. Hier wäre eine Klarstellung wünschenswert, ob die Gesamtparität entscheidend ist oder die Einhaltung der Parität durch die jeweilige kommunale Selbstverwaltung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 May 2024 11:10:48 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A14: Reform § 15 Schleswig-Holsteinisches Gleichstellungsgesetz</title>
                        <link>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/motion/71261</link>
                        <author>LAG Demokratie und Recht (Beschluss vom 26.03.2024), LAG Frauen (Beschluss vom 03.04.2024) (dort beschlossen am: 03.04.2024)</author>
                        <guid>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/motion/71261</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die LAG Demokratie und Recht und die LAG Frauen fordern die Grüne Landtagsfraktion auf, eine Reform des § 15 Gleichstellungsgesetz einzuleiten.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>dass Trans*- Inter*- und Nicht-binäre Menschen in § 15 Gleichstellungsgesetz berücksichtigt werden,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>dass geprüft wird inwiefern eine &#039;Muss&#039; Regelung oder die &#039;Soll&#039;-Regelung inklusive ergänzender Sanktionsmöglichkeiten die Einhaltung des Paragraph 15 I 1 sicherstellen können.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>dass eine Regelung für die Besetzung von Aufsichtsräten durch Benennung von Personen durch mehrere kommunale Selbstverwaltungen geschaffen wird,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>dass eine Regelung getroffen wird, wie zu verfahren ist, wenn ein Personenwechsel mitten in der Kommunalwahlperiode erfolgt.</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der kommunalen Selbstverwaltung gibt es Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der Vorschrift: Die Umsetzung erzeugt mangels klarer Vorgaben immer wieder zu Beginn jeder Kommunalwahlperiode Diskussionen und einen hohen Abstimmungsbedarf zwischen den Fraktionen des Gemeinderats bzw. des Kreistages bei der Besetzung von Aufsichtsräten und Beiräten sowie Verwaltungsräten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>§ 15 des Gleichstellungsgesetzes in der bisherigen Fassung lautet wie folgt:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gremienbesetzung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1) Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Person.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(2) Sind Organisationen, die nicht Träger der öffentlichen Verwaltung sind, oder sonstige gesellschaftliche Gruppierungen zur Benennung oder Entsendung von Mitgliedern für öffentlich-rechtliche Beschluss- oder Beratungsgremien berechtigt, gilt Absatz 1 entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Die Ziele des Schleswig-Holsteinischen Gleichstellungsgesetzes, die sich auch in der paritätischen Besetzung von Gremien als Maßnahme wiederfinden, sollten sich in der Praxis der kommunalen Selbstverwaltung mit klaren, diskriminierungsfreien Vorgaben umsetzen lassen. Dabei geht es u.a. um folgende Punkte:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>1.</strong> Die Regelung in § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz bedarf einer Anpassung im Hinblick auf trans*, inter* oder nicht-binäre Menschen. Diese kommen in der Regelung nicht vor, könnten als Gremienvertreter lediglich als „Ausnahme“ von der Sollvorschrift benannt werden, wobei dann nicht klar ist, wie sich das auf die angeordnete Parität auswirkt. Hier liegt eine Diskriminierung auf der Hand. Das Vielfaltsstatut von Bündnis 90/Die Grünen ist nicht gewahrt. Als Vorschlag für eine sprachliche Anpassung, könnte die folgende Formulierung gewählt werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>&quot;Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, <strong>sollen Frauen jeweils hälftig berücksichtigt werden</strong>. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person und ist das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt, sollen Frauen mindestens in jedem zweiten Zeitraum berücksichtigt werden. Wenn das Gremium nicht für befristete Zeiträume zusammengesetzt ist und das Benennungs- oder Entsendungsrecht nur für eine Person besteht, entscheidet das Los, ob eine Frau zu berücksichtigen ist oder nicht. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Person.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>2.</strong>§ 15 Gleichstellungsgesetz ist als Sollvorschrift ausgestaltet dahingehend, dass Frauen und Männer bei der Benennung und Entsendung jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Dabei kommt es in der kommunalen Praxis auch vor, dass mehr Frauen als Männer in Gremien benannt oder entsendet werden. Rechtfertigt es das Ziel des Gleichstellungsgesetzes, die Gleichstellung von Frauen zu fördern (so § 1 Gleichstellungsgesetz) und nicht umgekehrt die politische Teilhabe von Frauen zu beschränken, dass von der Sollvorschrift einer hälftigen Besetzung durch Frauen und Männer in einem solchen Fall abgewichen wird? Aus Sicht der LAG Demokratie und Recht und der LAG Frauen ist dies zu bejahen. Eine entsprechende Praxis findet sich in mancher kommunalen Selbstverwaltung. Hier ist eine klarstellende Formulierung gefordert, weil die Diskussion über diesen Punkt immer wieder erneut geführt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>3.</strong> Ist eine ungerade Zahl von Personen zu benennen/entsenden, sieht § 15 Abs. 1 Satz 3 Gleichstellungsgesetz vor, dass bei der letzten Person Frauen und Männer alternierend zu berücksichtigen sind. Es gibt hier keine Regelung, wie zu verfahren ist, wenn ein Personenwechsel mitten in der Kommunalwahlperiode erfolgt, beispielsweise weil jemand seine kommunalen Ämter aufgibt, was im Laufe einer fünfjährigen Wahlperiode doch öfters vorkommt. Muss bei einem Personenwechsel mitten in der Kommunalwahlperiode auf eine Frau zwingend eine Frau folgen und auf einen Mann zwingend ein Mann? Oder ist zwingend eine alternierende Besetzung vorzunehmen?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 31 Abs. 4 und Abs. 5 des Gleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz sieht hier beispielsweise eine Regelung dahingehend vor, dass immer eine alternierende Besetzung vorzunehmen ist:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(Abs. 4) Bei Gremien mit einer ungeraden Anzahl von Sitzen wird einer der Sitze abwechselnd an Frauen und an Männer vergeben. Dieser Wechsel findet bei jeder Neubesetzung des Gremiums statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(Abs. 5) Wenn vor Ablauf der regulären Amtszeit ein Mitglied aus einem Gremium ausscheidet, dessen Geschlecht dort in der Mehrheit ist, dann muss eine Person des anderen Geschlechts nachfolgen. Wenn vor Ablauf der regulären Amtszeit ein Mitglied aus einem Gremium ausscheidet, dessen Geschlecht dort in der Minderheit ist, dann muss eine Person des gleichen Geschlechts nachfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine entsprechende Klarstellung könnte auch in § 15 Gleichstellungsgesetz SH aufgenommen werden. Bei der Neuformulierung dürfen trans*, inter* oder nicht-binäre Menschen nicht ausgeschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>4.</strong> Erfolgt die Besetzung von Aufsichtsräten durch Benennung von Personen durch mehrere kommunale Selbstverwaltungen (wie beispielsweise der Aufsichtsrat der KielRegion durch den Kreistag Plön, Kreistag Rendsburg-Eckernförde, Ratsversammlung der Stadt Kiel), ist in § 15 Gleichstellungsgesetz nicht explizit geregelt, dass sich die jeweilige kommunale Selbstverwaltung an die Vorgaben der paritätischen Besetzung zu halten hat. Denkbar ist es auch, dass eine paritätische Gesamtzusammensetzung des Gremiums ausreicht bzw. erforderlich ist. Dies würde dann eine durchzuführende Absprache zwischen den verschiedenen kommunalen Selbstverwaltungen erfordern. Hier wäre eine Klarstellung wünschenswert, ob die Gesamtparität entscheidend ist oder die Einhaltung der Parität durch die jeweilige kommunale Selbstverwaltung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 May 2024 11:10:14 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1Neu-Ä1 zu D1NEU : Dringlichkeitsantrag  zum Ukrainekrieg</title>
                        <link>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/dringlichkeitsantrag-zum-ukrainekrieg-36648/80918</link>
                        <author>Luca Brunsch (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/dringlichkeitsantrag-zum-ukrainekrieg-36648/80918</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_34655_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 29 bis 30 einfügen:</h4><div><p>Mittelbereitstellung aus Neuverschuldung ermöglicht, wie es im Grundgesetz vorgesehen ist.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Für die langfristige Tragfähigkeit unseres Haushalts ist es dabei zwingend notwendig, dass hohe Vermögen und besonders hohe Einkommen mehr beitragen.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 May 2024 11:05:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1-Ä1-G-Ä2: Die Ukraine und Europa entschlossen verteidigen (Globalalternative)</title>
                        <link>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/die-ukraine-und-europa-entschlossen-verteidigen-31186/80917</link>
                        <author>Luca Brunsch (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/die-ukraine-und-europa-entschlossen-verteidigen-31186/80917</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_34655_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 55 bis 56 einfügen:</h4><div><ol start="3"><li value="3">sicherzustellen und die an die Ukraine ausgelieferten Güter für die Bundeswehr schnellstmöglich nachbeschaffen zu können.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Die Produktionskapazitäten für die von dir Ukraine benötigten Waffensysteme müssen unverzüglich massiv und in deutlich höherem Maße, als bisher geplant, ausgebaut werden. Diese Ausweitung der Produktion muss auch geeignet sein, das Risiko des Wegfalls von Waffenlieferungen durch die USA nach einer möglichen Wahl Trumps zum Ende des Jahres abzusichern. Die so geschaffenen zusätzlichen Kapazitäten sollen zweckgebunden für die Verteidigung der Ukraine produzieren. Werden die Kapazitäten durch den Bedarf der Ukraine nicht ausgelastet, dürfen sie nur zur Produktion von Waffen für die Bundeswehr oder andere NATO-Staaten mit Blick auf die Bündnisverteidigung genutzt werden. Die Bundesregierung muss diese zweckgebundene Ausweitung der Produktionskapazitäten unverzüglich anschieben. Tritt dennoch eine Notsituation ein, in der die ausgeweitete Produktion nicht ausreicht, um einen notwendigen Bedarf der Ukraine zu decken, soll als Notmaßnahme über das übliche Maß hinaus Material aus Bundeswehrbeständen abgegeben werden.</ins></li></ol></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 May 2024 10:55:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1-Ä1-G-Ä1: Die Ukraine und Europa entschlossen verteidigen (Globalalternative)</title>
                        <link>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/motion/71220/amendment/80916</link>
                        <author>Luca Brunsch (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/motion/71220/amendment/80916</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_34655_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 28 bis 29 einfügen:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Deutschland darf in seiner Unterstützung für die Ukraine nicht nachlassen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Deutschland unterstützt das Ziel der Ukraine, ihre territoriale Integrität in den Grenzen von 1991 wiederherzustellen.</ins> Die humanitäre Unterstützung der Ukraine muss sich weiter an der Lage der </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 33 bis 35 einfügen:</h4><div><ol start="1"><li value="1">russische Krieg und seine Folgen für Deutschland und Europa müssen zu einer Neuausrichtung unserer Haushaltspolitik<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, mit einer stärkeren Besteuerung von hohen Vermögen und sehr hohen Einkommen</ins> und einer Reform der Schuldenbremse führen.</li></ol></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 May 2024 10:53:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A22NEU (Ä1-11, geeint): Für Menschlichkeit und Solidarität: Wir stehen an der Seite von Menschen auf der Flucht!</title>
                        <link>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/fur-menschlichkeit-und-solidaritat-wir-stehen-an-der-seite-von-mensch-3717</link>
                        <author>Ocean Renner + Catharina Nies (KV Nordfriesland + KV Flensburg)</author>
                        <guid>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/fur-menschlichkeit-und-solidaritat-wir-stehen-an-der-seite-von-mensch-3717</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Europa und insbesondere Deutschland sollen Frieden, Freiheit und Sicherheit<br>
bieten - für Menschen, die hier leben und für Menschen, die aus ihren<br>
Heimatländern fliehen müssen. Eine Asylpolitik der Menschenrechte ist<br>
Deutschlands grundgesetzliche und historische Verantwortung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Bündnisgrüne in Schleswig-Holstein stehen entschieden an der Seite der<br>
Menschen, die zu uns fliehen. Wir sind den Grundsätzen der Menschenrechte,<br>
Solidarität und Demokratie verpflichtet. In den meisten Fällen fliehen Menschen,<br>
weil sie zur Flucht gezwungen werden. Dabei finden die Geschichten der Menschen<br>
auf der Flucht in der politischen Debatte leider oft nur wenig Betrachtung. Für<br>
uns Bündnisgrüne ist jedoch klar: Im Mittelpunkt unserer Politik steht der<br>
Mensch und dessen Würde und Freiheit. Dieses Bekenntnis gilt auch für unsere<br>
Asylpolitik, uneingeschränkt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Geldleistungen und uneingeschränkten Zugang zu Leistungen für Geflüchtete<br>
sichern </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir kritisieren die teils rassistische und diskriminierende Art und Weise, wie<br>
die Debatte um die Bezahlkarte geführt wird. Unserer Verantwortung als<br>
demokratische Partei mit Regierungsbeteiligungen in Bund und Land sind wir uns<br>
zu jedem Zeitpunkt bewusst. Wenn Parteien oder Politiker*innen rassistische<br>
Denkmuster reproduzieren, ist das hoch problematisch. Wir verpflichten uns<br>
deshalb zu einem diskriminierungssensiblen Sprachgebrach. Die Wortwahl von<br>
Politiker*innen darf nicht dazu führen, dass Geflüchtete diskriminiert und<br>
kriminalisiert werden. Sprache schafft Realität. Wir stehen an der Seite der<br>
Menschen mit Flucht- und Rassismuserfahrungen, die von dem verbreiteten Hass in<br>
der politischen Debatte betroffen sind.n</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sehen, dass die materielle Ungerechtigkeit und Ungleichverteilung von<br>
Wohlstand in unserer Gesellschaft zunehmen. Viele Menschen fühlen sich<br>
angesichts der sozialen Ungerechtigkeiten und der Krisen in der Welt<br>
verunsichert und mit ihren Sorgen nicht beachtet. Gleichzeitig häufen sich<br>
Forderungen nach Restriktionen bei denen, die am allerwenigsten haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir konnten wahrnehmen, dass sich diese Debatte nach und durch die Verständigung der Ministerpräsident*innen zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete nochmals verschärft hat. Klar ist, dass die Forderungen nach weiteren Einschränkungen für Geflüchtete kein einziges Problem lösen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Die Ministerpräsident*innenkonferenz hat sich im November 2023 auf die Einführung einer Bezahlkarte für Menschen in der Asylbewerberleistung verständigt, mit einem Beschluss der Chefs der Staatskanzleien Ende Januar 2024 wurden Basis- sowie Zusatzoptionen für die konkrete Umsetzung beschrieben. Der Landtag hat im Februar 2024 beschlossen, dass die Umsetzung und Ausgestaltung der Bezahlkarte in Schleswig-Holstein diskriminierungsfrei sein und so erfolgen muss, dass hiermit Bürokratie effektiv abgebaut wird und, dass das Abheben von Bargeld in Höhe eines vorher definierten Betrags möglich sein muss. </span><br><span class="underline">Das nehmen wir zur Kenntnis, kritisieren aber, wenn es trotz dessen zu einer Bargeldbegrenzung und weiteren Einschränkung kommen sollte. </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Land und Kommunen in Schleswig-Holstein wollen die Bezahlkarte nun in einem abgestimmten Verfahren umsetzen, um eine möglichst landesweit einheitliche Anwendung zu gewährleisten.</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><strong>Die Bezahlkarte führt zu einem Bürokratieabbau, wenn dadurch in den Landesunterkünften und Kommunen wöchentlich oder monatlich stattfindende Bargeldauszahlungen abgelöst werden können. Die Bezahlkarte führt dann nicht mehr zu einem Abbau von Bürokratie, wenn sie als Doppelstruktur zu einem bestehenden oder einem notwendigen Konto von Menschen in der Asylbewerberleistung fungiert. Letzteres lehnen wir aus integrationspolitischen Gründen ab. </strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><strong>Eine Bezahlkarte kann die Zeit bis zu einem eigenen Konto überbrücken, </strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><strong>sie darf nur nicht in Konkurrenz zu der Zur Verfügungstellung eines eigenen Kontos stehen oder ein bestehendes Konto ablösen.</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><strong>Ein eigenes Konto benötigen Menschen für Abbuchungen von Strom-, Telefon- und Internetkosten, aber auch für einen Arbeits- oder Mietvertrag. Ein eigenes Konto ist also eine wichtige Bedingung für gesellschaftliche und berufliche Teilhabe.</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Rechtliche Klarstellungen im Asylbewerberleistungsgesetz und dem SGB XII durchlaufen auf Bundesebene derzeit Bundesrat und Bundestag (Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlung im Ausländer- und Sozialrecht). Hier wird u.a. klargestellt, dass notwendige Bedarfe für das soziokulturelle Existenzminimum sowohl bei Grundleistungs- als auch Analogleistungsempfänger*innen, die über die Bezahlkarte mit reiner Debit-Funktion nicht gedeckt werden könnten, von den Leistungsbehörden als Geldleistung zu erbringen sind, also durch die Ermöglichung von Bargeldabhebung von der Bezahlkarte. Wir befürworten diese Klarstellung, denn f</span>ür uns als Bündnisgrüne in Schleswig-Holstein ist klar: Sach- statt<br>
Geldleistungen für Geflüchtete lehnen wir als entmündigend und bürokratisch ab.<br>
Eine Bezahlkarte ist eine Geldleistung, die in digitaler Form erbracht werden<br>
soll, sie darf nicht zur Sachleistung umdefiniert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist eine<br>
Scheindebatte um Geldüberweisungen ins Ausland und Geldleistungen als so<br>
genannte „Pull-Faktoren“, die sich jeglicher wissenschaftlicher Evidenz<br>
entbehrt. Wie vom Bundesverfassungsgericht bereits bestätigt, braucht es<br>
existenzsichernde Leistungen, die die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und<br>
das Ankommen in Deutschland und Europa ermöglichen. Dieser Grundsatz muss in<br>
unserem Bundesland Schleswig-Holstein wie auch auf europäischer Ebene jederzeit<br>
gelten. Alle Menschen haben in Deutschland Anspruch auf die Gewährleistung eines<br>
menschenwürdigen Existenzminimums. Die kürzlich beschlossene Verlängerung des<br>
Bezuges abgesenkter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sehen wir<br>
deshalb kritisch. Stattdessen setzen wir uns, wie bereits im Koalitionsvertrag<br>
der Ampel-Bundesregierung vereinbart, mindestens für eine Reform des<br>
Asylbewerberleistungsgesetzes entlang der Rechtsprechung des<br>
Bundesverfassungsgerichtes ein. Der gleichberechtigte Zugang zu medizinischen<br>
Leistungen muss für alle Menschen sichergestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für uns ist klar: Es dürfen durch ein Kartensystem keine Einschränkungen für die</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Geflüchteten entstehen, ein konsequent diskriminierungsfreies Modell muss sichergestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><strong>Entsprechend bitten WIR die Landes- und Kommunalpolitik sich bei der Ausgestaltung dafür stark zu machen, dass:</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Persönlichkeitsrechte nicht beschränkt werden: Es darf keine Möglichkeit zur<br>
Einsicht in Zahlungen der Personen, etwa durch Verwaltungen, geben. Dies birgt<br>
ein großes Missbrauchspotential.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Ebenfalls keine Verknüpfung mit Daten aus dem Ausländerzentralregister oder<br>
anderen behördlichen Informationen erfolgt, die missbraucht und gegen<br>
geflüchtete Menschen eingesetzt werden könnten. Die Datensicherheit muss<br>
jederzeit garantiert und sichergestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• <span class="underline">Bargeldabhebungen </span><span class="underline"><strong>mindestens</strong></span><span class="underline"> in Höhe des persönlichen notwendigen Bedarfs (sog. Taschengeld) ermöglicht werden, damit auch</span>Wochenmärkte, Flohmärkte u. ä. ohne Einschränkung für den günstigen Einkauf genutzt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Warengruppen nicht ausgenommen werden. Es handelt sich um bewilligte<br>
Leistungen der Personen, bei denen jede weitere Restriktion ein Eingriff in die<br>
persönliche Freiheit darstellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Es keine “de facto Residenzpflicht und Einschränkung der Bewegungsfreiheit”<br>
gibt, etwa durch eine geographische Eingrenzung für die Nutzung der Karte. Diese<br>
muss mindestens deutschlandweit einsetzbar sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Ausgezahlte Leistungen, die der Person zustehen, nicht gesperrt oder<br>
eingezogen werden, etwa bei einem Rechtskreiswechsel (folgend der gegenwärtigen<br>
Praxis). Das gilt besonders für den Wechsel aus dem AsylbLG-Bezug und mögliche<br>
vorher nicht verausgabte Leistungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• die Einrichtung von Bankkonten bei allen Personengruppen, die Anspruch auf die<br>
Einrichtung eines Bankkontos (mindestens Basiskonto) haben, mit allen darin<br>
enthaltenen Funktionen, erhalten bleibt. Deshalb wäre es sinnvoll, wenn ausschließlich diejenigen Menschen Zielgruppe der Bezahlkarte werden,die <span class="underline">noch</span> keinen Anspruch oder faktischen Zugang zu einem Bankkonto haben</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• <span class="underline"><strong>die Ausgabe einer Bezahlkarte an jedes volljährige berechtigte Mitglied des Haushalts erfolgt, </strong></span><span class="underline"><strong>um Abhängigkeiten zu vermeiden. </strong></span><span class="underline"><strong>Jedes erwachsene Haushaltsmitglied muss über den individuell zustehenden Leistungsumfang auf einer Bezahlkarte selbstständig und unabhängig verfügen können.</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Bezahlungen online möglich sind,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Keine Diskriminierung durch das Design einer Karte entsteht, die Geflüchtete<br>
in jeder Bezahlsituation erkennbar macht und dadurch ein hohes<br>
Stigmatisierungspotential birgt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Das Konzept der Bezahlkarte nicht auf weitere Personengruppen ausgeweitet wird</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für ein menschenrechtsbasiertes gemeinsames europäisches Asylsystem</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu den Grundwerten der Grünen gehört ein klares Bekenntnis zu Europa. Europa ist<br>
stark und handlungsfähig, wenn es zusammen steht, solidarisch ist und seine<br>
Werte selbstbewusst vertritt - nach Innen und nach Außen. Abschottung ist für<br>
uns keine Option - weder in Schleswig-Holstein noch an Europas Außengrenzen. Die<br>
großen Aufgaben unserer Zeit müssen grenzüberschreitend und europäisch<br>
angegangen werden. Das gilt insbesondere auch für das Handlungsfeld Flucht und<br>
Migration. Wir setzen uns deshalb für ein gemeinsames europäisches Asylsystem<br>
ein, das antirassistisch, menschenrechtsbasiert und lösungsorientiert ist und<br>
das individuelle Recht auf Asyl wahrt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sehen mit großer Sorge, dass weiter Haftlager mit menschenunwürdigen<br>
Bedingungen an den Außengrenzen entstehen und auch vulnerable Menschen in diesen<br>
inhaftiert werden sollen. So ist z.B. nicht sichergestellt, dass Menschen mit<br>
Behinderungen eine Unterbringung entsprechend ihrer Bedürfnisse und entsprechend<br>
der UN-Behindertenrechtskonvention erhalten. Außerdem sind für das Festsetzen<br>
während des Screenings oder der sogenannten Grenzverfahren nicht einmal<br>
Ausnahmen für Familien mit Kindern vorgesehen. Viele Kinder werden durch die<br>
Reform monatelang inhaftiert werden, was der UN-Kinderrechtskonvention<br>
widerspricht. Grenzverfahren dürfen nicht dazu führen, dass weitere Haftlager<br>
mit Zuständen wie in Moria an den Außengrenzen entstehen, die die Würde und die<br>
Rechte von Schutzsuchenden verletzen. Zudem befürchten wir, dass es durch die<br>
Umsetzung der Screening-Verordnung vermehrt zu Racial Profiling kommt, da alle<br>
EU-Mitgliedsstaaten nicht nur an den Grenzen, sondern auch auf ihrem<br>
Hoheitsgebiet zu systematischen Screenings verpflichtet werden. Dies würde<br>
sowohl Geflüchtete als auch von Rassismus betroffene EU-Bürger*innen und bereits<br>
hier lebende Menschen treffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im &quot;Krisenfall&quot; oder im Fall einer “Instrumentalisierung” können Rechte von<br>
Schutzsuchenden noch weiter beschränkt werden. Die vorgesehene Krisenverordnung<br>
gibt EU-Staaten die Möglichkeit, Asylsuchenden temporär den Zugang zum EU-<br>
Asylsystem zu verweigern, unabhängig davon, aus welchem Land diese geflohen sind<br>
und welche Asylgründe sie angeben. Das lehnen wir ab. Wir Grüne in Schleswig-<br>
Holstein kritisieren diese Reform. Damit stellen wir uns geschlossen hinter die<br>
Position unserer grünen Europafraktion, die im Innenausschuss die zentralen<br>
Rechtsakte des neuen GEAS-Reformpakets abgelehnt hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Asylrechtsverschärfungen haben in der Vergangenheit vielerorts die Probleme erst<br>
geschaffen, das wir jetzt sehen. Nichtsdestotrotz setzen wir uns nun konstruktiv<br>
uns für eine möglichst vernünftige und möglichst menschenwürdige Umsetzung der<br>
Rechtsakte ein. Außerdem gilt es nun umso mehr, so viele Spielräume wie möglich<br>
für Verbesserungen im Sinne der geflüchteten Menschen bei der nationalen<br>
Umsetzung zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete sowie die Auslagerung von Asylverfahren lehnen wir entschieden ab.<br>
Staaten, in denen Minderheiten verfolgt werden, sind nicht sicher. So ist es<br>
insbesondere notwendig, den Status von Ghana und Senegal als „sichere<br>
Herkunftsstaaten“ zu hinterfragen. LGBTIQ* Personen werden in beiden Staaten<br>
strafrechtlich verfolgt, kriminalisiert und diskriminiert. Zudem ist durch die<br>
gesetzliche Verfolgung auch die Gefahr für Gewalt durch nicht staatliche<br>
Akteur*innen groß. Die Situation für LGBTIQ*-Personen und Ihre<br>
Unterstützer*innen in Ghana hat sich durch den Gesetzbeschluss dieses Jahr noch<br>
einmal verschlechtert. Wir Grüne sind solidarisch mit allen LGBTIQ* und FLINTA*-<br>
Personen auf der Flucht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Seenotrettung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sowohl die zivile und staatliche Seenotrettung wollen wir stärken, besser<br>
koordinieren und ausreichend finanzieren und lehnen Kriminalisierungsversuche<br>
ab. Das Sterben im Mittelmeer muss beendet werden. Die Bundesregierung hat in<br>
ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass eine staatlich koordinierte und<br>
europäisch getragene Seenotrettung im Mittelmeer angestrebt wird. Wir nehmen<br>
dahingehend mit Sorge zur Kenntnis, dass durch eine Gesetzeslücke im zuletzt<br>
durch den Bundestag beschlossenen Rückführungsverbesserungsgesetz die<br>
Seenotrettung von minderjährigen Geflüchteten und humanitäre Hilfe auf dem Land<br>
kriminalisiert werden kann. Die Regierungskoalition im Bund muss hier Klarheit<br>
schaffen und dieses Einfallstor für Kriminalisierung schnell wieder schließen.<br>
Wir Grüne in Schleswig-Holstein appellieren deshalb an unsere politischen<br>
Verantwortungsträger*innen, sich dafür in der Koalition einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der EU-Kommission und anderen EU-Staaten mit gewalttätigen<br>
Milizen wie der sogenannten libyschen Küstenwache muss beendet werden. Wir<br>
fordern, dass die EU die Einhaltung der Menschenrechte und rechtsstaatlicher<br>
Verfahren flächendeckend überwacht und Verstöße wie Pushbacks und andere Gewalt<br>
gegen Schutzsuchende konsequent sanktioniert werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Begründung erfolgt mündlich</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Forderungen aus diesem Antrag sind das Mindeste, was wir jetzt für Menschenrechte von Geflüchteten tun können. Die Demonstrationen gegen Rechts haben gezeigt, dass es eine breite Basis in der Gesellschaft gibt, die zu unserer Demokratie und den Menschenrechten steht. Dies ist ein klarer Auftrag für uns.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 May 2024 09:37:49 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1NEU : Dringlichkeitsantrag  zum Ukrainekrieg</title>
                        <link>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/dringlichkeitsantrag-zum-ukrainekrieg-36648</link>
                        <author>Tafin Asbahs (KV Pinneberg)</author>
                        <guid>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/dringlichkeitsantrag-zum-ukrainekrieg-36648</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesparteitag SH fordert den Länderrat auf, bei seiner nächsten Sitzung folgende Punkte zu verabschieden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Partei Bündnis 90/Die Grünen fordert auf Bundesebene folgende Punkte ein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Die Bundesregierung vertritt die Haltung der Ukraine, dass es nur einen Frieden in den Grenzen von 1991 geben kann. Nur die Ukraine entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen sie mit dem Aggressor Russland Verträge, beispielsweise über einen Waffenstillstand oder Friedensschluss abschließt. Verhandlungen mit Russland gibt es nur mit der Ukraine und nicht über die Köpfe der Ukrainer:innen hinweg.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Keine Beschränkung der Waffensysteme die an die Ukraine geleifert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ukraine bekommt die Waffen geliefert, die sie aus Ihrer Sicht benötigen um das Ziel der Grenzen von 1991 zu erreichen, mit der Ausnahme von Waffen, die gegen Abkommen verstoßen, die Deutschland geschlossen hat, wie die nicht Verwendung von Streumunition usw.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Keine Beschränkung des Einsatzes der Waffentechnik, solange es sich um kriegsrelevante und völkerrechtlich unbedenkliche Ziele handelt. Die deutsche Waffentechnik darf nicht für Eroberungen von Landflächen der Russischen Föderation in ihren Grenzen von 1991 verwendet werden. Es dürfen keine zivilen Ziele beschossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass alle Unterstützerländer der</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Rammsteingruppe“ mindestens 0,75 % ihres BIP in Militärische Hilfe für die Ukraine investieren. Damit kann sichergestellt werden, dass der Ukraine zur Verteidigung mehr Ressourcen zur Verfügung stehen als Russland. Humanitäre Hilfe ist kein Bestandteil dieser Summe. Zusätzlich sollte humanitäre Hilfe und wirtschaftliche Stabilisierungshilfe in Höhe von mind. 0,5% des BIP geleistet werden. Als Vorbildfunktion leistet Deutschland diese Zahlungen rückwirkend ab 2022.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Die Bundesregierung erklärt die Schuldenbremsen konforme Notlage, die eine Mittelbereitstellung aus Neuverschuldung ermöglicht, wie es im Grundgesetz vorgesehen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Deutschland unterstützt den Vorschlag vom Generalsekretär der NATO die Beschaffung und Koordination bei der NATO anzusiedeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Deutschland unterstützt die heimische Rüstungsindustrie beim Ausbau von Kapazitäten zur Herstellung von jenem Kampfmaterial, dass die Ukraine benötigt, um den Krieg zu gewinnen. Der derzeit geplante Ausbau ist nicht ausreichend und muss deutlich gesteigert werden. Die unverzüglich aufzubauenden Kapazitäten müssen dabei auch das Risiko absichern, dass die USA im Falle einer Wahl Trumps ihre Waffenlieferungen an die Ukraine einstellen könnten und die EU, insbesondere Deutschland, die wegfallenden Lieferungen ausgleichen muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die neu aufzubauenden Kapazitäten ist eine Zweckbindung festzuschreiben: Sie sind für die Ukraine bestimmt, mit den ausgebauten Produktionskapazitäten hergestellte Waffen dürfen auch unter veränderten Bedingungen sonst nur an NATO-Staaten zum Zweck der Bündnisverteidigung geliefert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland erlässt erste Schritte zur Vorbereitung von möglichen Rohstoffknappheiten für die Rüstungsproduktion, damit diese bevorzugt behandelt werden kann, wenn es zu Knappheiten auf dem Weltmarkt kommt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es wird ein Katalog erstellt, der die verteidigungsrelevanten Produkte enthält und bei Bedarf angepasst werden kann. Diese Maßnahmen werden begrenzt ergriffen, bis zur Beendigung des Konfliktes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird beauftragt diese Forderungen mit allen demokratischen Fraktionen zu verhandelt und eine parlamentarische, demokratische Mehrheit für diese Forderungen zu realisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Entscheidung zur Unterstützung der Ukraine ist essenziell für die Sicherheit Europas und wird aller Voraussicht nach die aktuelle Legislaturperiode überdauern. Sie sollte damit an keine Koalitionsvereinbarung geknüpft sein, sondern von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sie ist eine Gewissensentscheidung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verhandlungen sind vor diesem Hintergrund mit allen demokratischen Fraktionen zu führen und gleichzeitig zu beginnen. Sie werden in gleicher Intensität und mit demselben Personal geführt. Das Verhandlungsergebnis, das am ehesten den Forderungen entspricht und mehrheitsfähig ist, wird dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn keine Einigung auch mit den Oppositionsparteien gefunden werden kann, sollen die vorbenannten Punkte durch die Regierungskoalition umgesetzt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung der Dringlichkeit:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit dem 08.04.2024 erhöht Russland die Intensität der Luftangriffe auf die Ukraine. Hierbei steht insbesondere die zivile Energieinfrastruktur im Fokus der Angriffe. Zeitglich geht der Ukraine die Munition sowie die Luftabwehrsysteme aus. –Das Bundesverteidigungsministerium teilt am</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>13.04.2024 die Reaktion der Bundesregierung auf diesen Umstand mit:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Deutschland liefert eine weiteres Patriot-Flugabwehrsystem aus den Beständen der Bundeswehr. Es fiel die Entscheidung dazu „aufgrund der weiteren Zunahme der russischen Luftangriffe“ gegen das Land. Die Einleitung der Übergabe aus Beständen der Bundeswehr erfolge „unverzüglich“. Auch mit dieser Zusage gilt der Satz „zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel“ und die Ukraine droht aktuell mehr denn je, diesen Kampf zu verlieren. Antragsbegründung: Die Abkommen zwischen der Ukraine und Russland in Form vom Protokoll Minsk 1 das am 05.09.2014 geschlossen wurde sowie das auf Initiative von Frankreich und Deutschland geschlossene Abkommen Minks 2 am 12.02.2015 konnte den Konflikt nicht befrieden und den Überfall auf die Ukraine nicht verhindern. Die SPD hält weiter an Plänen fest, den Konflikt mit Verhandlungen zu beenden, auch wenn die Vergangenheit zeigt, dass zweimal hintereinander die Ergebnisse solcher Verhandlungen keinen dauerhaften Frieden gebracht haben. Die SPD gefährdet mit diesem Weg die Sicherheit Deutschlands und Europas. Sie neigt dazu, eine zu nachsichtige und dialogorientierte Politik gegenüber Russland zu verfolgen. Dies kann zu einem größeren Konflikt führen, da sie die Aggression stärken, internationale Normen schwächen und die Glaubwürdigkeit von Deutschland und anderen Ländern beeinträchtigen könnte. Russland könnte seine aggressiven Handlungen in der Region wie in der Vergangenheit fortsetzen und destabilisierende Maßnahmen unternehmen, die die Sicherheit und Stabilität in ganz Europa bedrohen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist wichtig, eine starke, wehrhafte und konsequente Politik gegenüber Russland zu verfolgen, um langfristige Stabilität und Sicherheit in Europa zu gewährleisten, sowie um unsere Interessen und die Sicherheit unserer Bündnispartner zu schützen. Insbesondere ist festzuhalten, dass Olaf Scholz´ Fähigkeit, die Sicherheit Deutschlands und Europas effektiv zu gewährleisten und angemessen auf geopolitische Herausforderungen zu reagieren, aktuell nicht gegeben ist. Die Bundesregierung sollte sich von der Appeasement-Strategie abwenden, da diese schon zweimal nicht zu Erfolg geführt hat und stattdessen der Ukraine mehr militärische Hilfe zur Verfügung stellen. Wir müssen solidarisch an der Seite unserer Verbündeten stehen und ihnen in ihrer Zeit der Not beistehen. Es ist unsere Pflicht, diejenigen zu unterstützen und zu schützen, die für Freiheit und Demokratie kämpfen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Aggressoren ungestraft davonkommen und die Souveränität anderer Staaten verletzen. Es ist besser, sich jetzt zu engagieren und entschlossen zu handeln, als später mit den Konsequenzen der Untätigkeit konfrontiert zu werden. Gemeinsam gegen den Krieg zu sein heißt, die kämpfende Ukraine zu unterstützen und für eine Welt einzutreten, in der alle Menschen frei und gleichberechtigt leben können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist festzuhalten, dass wir nicht nur die Ukraine solidarisch unterstützen, sondern auch anerkennen, dass es sich bei diesem Konflikt auch um die Bedrohung des freiheitlichen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland handelt. Es ist auch unser Kampf für eine freiheitliche demokratische Lebensweise.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weitere Begründungen erfolgen mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 May 2024 08:59:18 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A17NEU (Ä1,2): Abschiebungen nach Iran sofort stoppen!</title>
                        <link>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/abschiebungen-nach-iran-sofort-stoppen-20344</link>
                        <author>Ocean Renner (KV Nordfriesland)</author>
                        <guid>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/abschiebungen-nach-iran-sofort-stoppen-20344</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Abschiebestopp für den Iran ist in Deutschland zum 31.12.23 ausgelaufen und wurde von der Innenminister*innenkonferenz nicht verlängert. Noch schlimmer: Das Thema hat es noch nicht einmal auf die Tagesordnung geschafft. Und das, obwohl sich an der politischen Situation in Iran nichts verändert hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir fordern die politischen Entscheidungsträger*innen aller Parteien in Land und Bund auf, sich für eine dringend notwendige bundesweite Erneuerung des Abschiebestopps in den Iran einzusetzen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Menschenrechtslage in Iran ist hoch problematisch: Ethnische, religiöse und<br>
gesellschaftliche Minderheiten, besonders Kurd*innen, Belutsch*innen und Bahá&#039;í werden systematisch unterdrückt und diskriminiert. Meinungs- und Pressefreiheit existieren nicht. Einfache Meinungsäußerungen oder die Teilnahme an Demonstrationen können massive Verfolgung und Tod bedeuten. Zudem werden die Rechte von Frauen und weiblich gelesenen Menschen gesetzlich massiv beschnitten. Nicht selten trifft die Gewalt jedoch auch willkürlich gewählte Personen, nur um Exempel zu statuieren. Vor Gericht gibt es keine rechtsstaatlichen Verfahren. Oft werden in Schnellverfahren Geständnisse unter Folter erzwungen und sexualisierte Gewalt findet Berichten zufolge in iranischen Gefängnissen regelmäßig statt. Hinrichtungen sind an der Tagesordnung und werden als Werkzeug der Einschüchterung und Unterdrückung verwendet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Oft kommt es nach solchen Scheinprozessen zu der Verhängung einer langen Haftstrafe oder der Todesstrafe. Im Jahr 2022 wurden im Iran nahezu 600 Menschen den offiziellen Zahlen zufolge hingerichtet. 2023 waren es mehr als 800 Hinrichtungen. Die Menschen sind der Willkür des iranischen Regimes ausgesetzt. Am 23.01.2024 wurde beispielsweise der 24-jährige Mohammad Ghobadlou hingerichtet. Er war einer der ersten Iraner*innen, die bei den Protesten nach dem Tod von Jina Mahsa Amini im Herbst 2022 inhaftiert worden waren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit dem Tod der 22-jährigen Kurdin Amini in der Gefangenschaft der iranischen<br>
Revolutionsgarden gehen landesweit tausende Iraner*innen auf die Straße und kämpfen weiter auf vielfältige Weise für Demokratie und Freiheit. Die Menschen gehen auf die Straße trotz der allgegenwärtigen Gefahr, das mit ihrem Leben zu bezahlen. Tausende Demonstrant*innen wurden seit Beginn der Proteste festgenommen, viele Menschen wurden hingerichtet. Sie sind Held*innen des Kampfes für Demokratie und Menschenrechte, denen unsere volle Solidarität gelten muss. Auch in<br>
Deutschland haben sich tausende Menschen mit ihnen solidarisiert. Die Iranischstämmigen unter ihnen sind sogar in Deutschland mit Angriffen und Einschüchterungsversuchen konfrontiert und müssen im Falle einer Abschiebung auch diesbezüglich Repression und Verfolgung befürchten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Parteiübergreifend haben in Deutschland Politiker*innen Patenschaften für politische<br>
Gefangene in Iran übernommen. Die in Iran inhaftierte Menschenrechtlerin Narges Mohammadi wurde 2023 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Dies sollte ein klares Bekenntnis Deutschlands und der Weltgemeinschaft sein, den Freiheitskampf der iranischen Bevölkerung anzuerkennen und die Menschenrechte in Iran zu verteidigen. Aktuell müssen wir leider feststellen, dass die Bevölkerung in Iran den gefährlichen und oft tödlichen Kampf gegen das mörderische Regime weiterhin allein ausfechten muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diejenigen, die in der Hoffnung auf Schutz vor Repression und Menschenrechtsverletzungen nach Deutschland geflüchtet sind, zu schützen, ist das Wenigste, was Deutschland und Schleswig-Holstein machen können, um einen Beitrag zu einer beispiellosen Bewegung für Demokratie, Frauen- und Menschenrechte in der Region zu leisten. Menschen in ein Land abzuschieben, in dem es keinerlei Garantie für die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien gibt und in dem bei kleinster Kritik willkürliche Verhaftungen, Folter und Todesstrafe drohen, ist verantwortungslos und absolut unvereinbar mit unseren Werten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An der BAMF-Entscheidungspraxis wird deutlich, dass das reguläre Asylverfahren nicht<br>
ausreicht, um den notwendigen Schutz dieser Menschen zu gewährleisten: Das Bundesamt lehnte im Jahr 2023 mehr als die Hälfte der Asylanträge iranischer Staatsangehöriger ab. Selbst die bereinigte Schutzquote liegt nur bei 45,6%.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher fordern wir die Innenminister*innenkonferenz dazu auf, auf ihrer Frühjahrskonferenz den bundesweiten Abschiebestopp erneut zu beschließen, um geflüchteten Iraner*innen einen angemessenen Schutz in Deutschland und Schleswig-Holstein zu bieten. Die schleswig-holsteinischen Amts- und Mandatsträger*innen werden gebeten, dieses Ansinnen entsprechend zu adressieren und sich dafür einzusetzen, dass die Erneuerung des bundesweiten Abschiebestopps nach Iran auf der Tagesordnung der nächsten IMK zu finden ist und von allen Ländern mitgetragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3><strong>Zusammenfassung in einfacher Sprache:</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Wir finden: Niemand darf nach Iran abgeschoben werden. In Iran werden die Menschen-rechte missachtet. Die Menschen dürfen <span class="underline">nicht</span> das sagen, was sie sagen wollen. Viele Menschen werden verfolgt und getötet.</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Viele Menschen in Iran gehen für die Frei-heit und für ihre Rechte auf die Straße. Dafür werden die Menschen verfolgt. Meinungs-freiheit gibt es <span class="underline">nicht. </span></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Viele Menschen sind aus Iran nach Deutschland geflohen. Wir wollen <span class="underline">nicht</span>, dass <span class="underline">diese</span> Menschen in ein Land müssen, in dem diesen Menschen der Tod und die Verfolgung drohen. Wir wollen, dass diese Menschen Schutz bekommen.</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Deshalb fordern wir einen Abschiebe-Stopp für Menschen aus Iran in ganz Deutsch-land. Die Innen-minister*innen-Konferenz und das Bundes-land Schleswig-Holstein müssen <span class="underline">jetzt</span> handeln.</h3></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 May 2024 17:05:36 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A20NEU (Ä1,2,4,5): Abschiebungen von Êzîd*innen stoppen, sofort!</title>
                        <link>https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/abschiebungen-von-ezid-innen-stoppen-sofort-15495</link>
                        <author>Ocean Renner (KV Nordfriesland)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Noch immer werden nach Deutschland geflüchtete Êzîd*innen in die Regionen abgeschoben, aus denen sie vor einem grausamen Genozid geflohen sind, meistens in den Irak. Bis Ende Oktober 2023 wurden bundesweit schon 164 Menschen in den Irak abgeschoben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Bundestag erst im Januar 2023 den durch den<br>
sogenannten &quot;Islamischen Staat&quot; im Jahr 2014 verübten Genozid an den Êzîd*innen anerkannt und die an ihnen ausgeübten Gewalttaten wie Vergewaltigung, Verschleppung, Versklavung und Ermordung aufs Schärfste verurteilt hat, ist diese Entwicklung katastrophal und verantwortungslos.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesregierung hatte mit Verweis auf die Anerkennung des Genozids noch im März 2023 in einer Antwort auf eine kleine Anfrage erklärt: &quot;Dieser Personengruppe ist es [...] nicht zumutbar, in den früheren Verfolgerstaat zurückzukehren.&quot; Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein hat sich daran in den letzten Monaten nichts verändert, es bleibt weiterhin unzumutbar, Êzîd*innen abzuschieben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesen Hintergründen lehnen wir als Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein die Abschiebungen von Êzîd*innen ab. Wir setzen uns dafür ein, dass in Schleswig-Holstein weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Abschiebungen von Êzîd*innen zu verhindern und ihnen hier den größtmöglichen Schutz zu ermöglichen.<br>
Konkret prüfen wir die Möglichkeit, ähnlich wie in NRW und Thüringen einen vorübergehenden landesweiten Abschiebestopp für Ezid*innen unabhängig von Alter und geschlechtlicher Zuschreibung zu verhängen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Möglichkeit der Rückkehr von abgeschobenen Êzîd*innen soll geprüft werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Klar bleibt aber: Langfristige Sicherheit kann es nur durch eine bundesweite Lösung geben. Es ist in der Verantwortung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, eine bundesweit einheitliche und rechtlich sichere Regelung zum Schutz der Êzîd*innen zu erarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit bekräftigen wir noch einmal den Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen im November, der dies bereits festgehalten hat. Auch die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat bereits Vorschläge für eine solche rechtssichere Lösung vorgelegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dass auf dem letzten Bundesparteitag der SPD ein Antrag im Sinne der Sicherheit der<br>
Êzîd*innen abgelehnt wurde, bedauern wir sehr. Eine bundesweite Lösung ist aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein absolut notwendig. Deshalb fordern wir unsere schleswig-holsteinischen Amts- und Mandatsträger*innen dazu auf, ihre Bemühungen für einen besseren Schutz von Êzîd*innen gegenüber der Bundesregierung weiterhin aufrechtzuerhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die hierher geflohenen Êzîd*innen haben sich inzwischen ein Leben in Schleswig-Holstein und auch im Rest von Deutschland aufgebaut und sollten sich gerade nach den traumatischen Erfahrungen, die sie durchleben mussten, hier sicher fühlen können. Die ständige Angst vor einer Abschiebung führt zu Retraumatisierung und erschwert den Aufbau eines neuen Lebens enorm. Sie trotz des verübten Genozids und des damit einhergehenden kollektiven Traumas abzuschieben, widerspricht den Grundsätzen der Menschenwürde.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3><span class="underline"><strong>Zusammenfassung in einfacher Sprache:</strong></span></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Für uns GRÜNE ist klar: Êzîd*innen dürfen <span class="underline">nicht</span> abgeschoben werden. Wir müssen für einen dauerhaften Schutz für Êzîd*innen in Deutsch-land sorgen.</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Die Êzîd*innen wurden gezielt verfolgt und getötet. Das schwere Wort ist &quot;Genozid&quot;. Der deutsche Bundes-tag hat diesen Genozid an den Êzîd*innen im letzten Jahr anerkannt.</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Wir fordern eine Lösung für ganz Deutsch-land, die den Êzîd*innen einen dauerhaften Schutz in Deutsch-land bietet.</h3></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 May 2024 16:59:46 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>