Antrag: | Dringlichkeitsantrag zum Ukraine-Krieg |
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Antragsteller*in: | Luca Brunsch (KV Kiel) |
Status: | Unterstützer*innen sammeln (Berechtigung: Ausgewählte Gruppen) |
Angelegt: | 05.05.2024, 06:51 |
Änderungsantrag zu D1: Dringlichkeitsantrag zum Ukraine-Krieg
Antragstext
Von Zeile 28 bis 31 einfügen:
Kapazitäten zur Herstellung von jenem Kampfmaterial, dass die Ukraine benötigt, um den Krieg zu gewinnen. Der derzeit geplante Ausbau ist nicht ausreichend und muss deutlich gesteigert werden. Die unverzüglich aufzubauenden Kapazitäten müssen dabei auch das Risiko absichern, dass die USA im Falle einer Wahl Trumps ihre Waffenlieferungen an die Ukraine einstellen könnten und die EU, insbesondere Deutschland, die wegfallenden Lieferungen ausgleichen muss. ): Für die neu aufzubauenden Kapazitäten ist eine Zweckbindung festzuschreiben: Sie sind für die Ukraine bestimmt, mit den ausgebauten Produktionskapazitäten hergestellte Waffen dürfen auch unter veränderten Bedingungen sonst nur an NATO-Staaten zum Zweck der Bündnisverteidigung geliefert werden. Deutschland erlässt erste Schritte zur Vorbereitung von möglichen Rohstoņnappheiten für die Rüstungsproduktion und andere wichtige Schlüsselindustrien (für die Rüstungsindustrie aber z.B. auch für den grünen Umbau der Wirtschaft), damit diese bevorzugt behandelt werden kann, wenn es zu Knappheiten auf dem Weltmarkt kommt.
Unterstützer*innen
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Von Zeile 28 bis 31 einfügen:
Kapazitäten zur Herstellung von jenem Kampfmaterial, dass die Ukraine benötigt, um den Krieg zu gewinnen. Der derzeit geplante Ausbau ist nicht ausreichend und muss deutlich gesteigert werden. Die unverzüglich aufzubauenden Kapazitäten müssen dabei auch das Risiko absichern, dass die USA im Falle einer Wahl Trumps ihre Waffenlieferungen an die Ukraine einstellen könnten und die EU, insbesondere Deutschland, die wegfallenden Lieferungen ausgleichen muss. ): Für die neu aufzubauenden Kapazitäten ist eine Zweckbindung festzuschreiben: Sie sind für die Ukraine bestimmt, mit den ausgebauten Produktionskapazitäten hergestellte Waffen dürfen auch unter veränderten Bedingungen sonst nur an NATO-Staaten zum Zweck der Bündnisverteidigung geliefert werden. Deutschland erlässt erste Schritte zur Vorbereitung von möglichen Rohstoņnappheiten für die Rüstungsproduktion und andere wichtige Schlüsselindustrien (für die Rüstungsindustrie aber z.B. auch für den grünen Umbau der Wirtschaft), damit diese bevorzugt behandelt werden kann, wenn es zu Knappheiten auf dem Weltmarkt kommt.
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