| Veranstaltung: | Landesparteitag S-H Mai 2024 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
| Antragsteller*in: | Stephan Wiese (KV Lübeck) |
| Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
| Angelegt: | 26.03.2024, 05:19 |
Gesetzentwurf zum Bundestierschutzgesetz in dieser Legislaturperiode durchsetzen
Antragstext
Der Landesverband von Bündnis90/die Grünen SH bittet die Bundestagsfraktion,
alles zu tun,das der vorliegende Gesetzentwurf für ein neues Tierschutzgesetz
noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird und nicht für einen
Kuhhandel
in der Ampelkoalition mit der FDP geopfert wird.
Nach einer Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Bundestag und
Inkrafttreten des Gesetzes wird die Landtagsfraktion Bündnis90/die Grünen SH
gebeten,darauf hinzuwirken,dass in SH Staatsanwält*innen und Richter*innen
zeitnah in der Anwendung des neuen Gesetzes,vor allem beim erweiterten
Strafrahmen,fort-
gebildet werden.
Begründung
Die FDP versucht zur Zeit alles ,um den vorliegenden Gesetzentwurf des BMEL für ein erneuertes Bundestierschutzgesetz mit dem Argument Bürokratieabbau zu verhindern.Eine Novelle zum Bundestierschutzgesetz ist Teil des Koalitionsvertrages und sollte dementsprechend auch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.
Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und sollte durch ein neues Bundestierschutzgesetz untermauert werden.
Unsere Wähler*innen aus dem Tierschutz erwarten hier von Bündnis90DieGrünen eine klare Position für Tierschutz und unsere tierlichen Mitgeschöpfe.
Wie wichtig ein neues Bundestierschutzgesetz ist,hat in SH grade der Prozess gegen den Pferdezüchter Manfred
von Allwörden gezeigt,in dessen Gestüt 14 Pferde wegen mangelnder tierärztlicher Fürsorge und fehlender Entwurmung verstorben sind.Herr von Allwörden. wird zu einer Geldbuße von 30000 Euro verurteilt ,dass heisst für ein Pferdeleben zahlt er 2143 Euro als Strafe. Das ist weder schuld- noch tatangemessen.
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