Veranstaltung: | Landesparteitag S-H Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 02.04.2024) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 05.04.2024, 15:35 |
A24: Fokus auf Ausbildungsinhalte ermöglichen – Bildungsgerechtigkeit für Studierende im Lehramtsstudium
Antragstext
Der Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzt sich im Land
und als Teil der Landesregierung dafür ein, dass die Rahmenbedingungen des
Praxissemesters des Lehramtsstudiums so angepasst werden, dass sich die
Studierenden auf die Absolvierung der im Rahmen des Vollzeitpraktikums
vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte sowie auf die Erbringung der
Leistungsnachweise fokussieren können.
Folgende Maßnahmen sollen dafür ergriffen werden:
Bereitstellung eines Härtefallfonds für Studierende im Praxissemester Für
Studierende, die sich ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren und dies
während des Praxissemesters aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht
parallel leisten können, soll zeitnah ein Härtefallfonds eingerichtet
werden.
Anpassung der Landesverordnung über die Erstattung von Fahrtkosten für
Lehramtsstudierende im Praxissemester Die Zwischenabrechnung- und
erstattung der Fahrtkosten sowie der Übernachtungskosten soll von den
Hochschulen verpflichtend ermöglicht werden. Dabei soll die zu erstattende
Anfahrtsdauer auf eine Stunde herabgesetzt werden. Außerdem soll die
Abrechnung der Fahrtwege zwischen den Einsatzorten und zu den
Veranstaltungen, die im Rahmen des Praxissemesters seitens des IQSHs
durchgeführt werden, ermöglicht werden.
Anpassung der Regelungen zu den Fehlzeiten im Praxissemester Die
Regelungen zu den Fehlzeiten, insbesondere die zu den universitären
Begleitveranstaltungen sowie den Fehlzeiten im Praxisblock, sollen
dahingehend angepasst werden, dass eine Beurteilung der individuellen
Situation in die Verantwortung der jeweils betreuenden Dozierenden sowie
der Schulleitung gelegt werden. Auch mögliche schriftliche
Ersatzleistungen oder die Nacharbeitung von Praktikumstagen sollen diese
Fehlzeiten ausgleichen können.
Prüfung einer Aufwandsentschädigung für Studierende im Praxissemester
Langfristig sollen Studierende an den lehramtsqualifizierenden Hochschulen
des Landes Schleswig-Holstein während der Absolvierung des Praxissemesters
eine Aufwandsentschädigung erhalten. Inwiefern diese Aufwandentschädigung
umgesetzt werden kann und welche Rahmenbedingungen für diese gelten, soll
von der Landesregierung geprüft werden. Die Regelungen zum anrechenbaren
Einkommen des BAföGs sollen dabei Berücksichtigung finden.
Begründung
Ziel der Landespolitik ist es, den Fachkräftemangel an Schulen nachhaltig entgegenzuwirken, die Ausbildung zu verbessern und den Beruf attraktiver zu gestalten. Das Praxissemester im Lehramtsmaster bietet den Studierenden die Möglichkeit, dringend notwendige Praxiserfahrungen im Studium zu erleben und die Verknüpfung von theoretischer Fachlichkeit aus der Universität mit der unterrichtlichen Praxis zu erproben.
Dabei ist es notwendig anzuerkennen, dass die aktuellen Strukturen dafür sorgen können, dass Studierende unter bestimmten Voraussetzungen (vor allem finanziellen Hürden, aber ebenso z.B. Kinderbetreuung oder Care-Arbeit) ihr Praxissemester nicht absolvieren können und dem Land anschließend im Schuldienst fehlen. Finanzielle Belastungen während Vollzeitpraktika sind eine Realität für viele Studierende – 37,9 % aller Studierenden sind armutsgefährdet. Der Antrag soll dahingehend stärkere Bildungsgerechtigkeit ermöglichen, indem wir sicherstellen, dass finanzielle Hürden keinen Grund für einen nicht-Absolvierung des Praxissemesters darstellen.
Um dies zu erreichen, soll ein Härtefallfond eingerichtet werden, der Studierende finanziell unterstützt, die ansonsten ihr Praxissemester nicht durchführen könnten. Diese Maßnahme stellt kurzfristig sicher, dass diese Menschen ihr Studium nicht vorzeitig ab- oder unterbrechen müssen.
Zudem sollen die Regelungen für die Fahrtkostenerstattungen angepasst werden. Studierende können aktuell erst dann eine Unterstützung beantragen, wenn die Praktikumsschule “mit dem ÖPNV nicht zu erreichen ist oder die Fahrtzeit über 1,5 Stunden mit dem ÖPNV je Strecke liegt.” Eine Fahrtzeit von 3 Stunden pro Tag erscheint uns zu hoch, vor allem, wenn man bedenkt, dass sich die Studierenden den Ort ihrer Praktikumsschule nicht aussuchen können, sondern dieser vom ZfL festgelegt wird.
Die CAU schreibt beispielsweise, dass sie “eine Zwischenabrechnung von Fahrt- oder Unterkunftskosten [...] leider nicht realisieren” kann. Die PSFVO von 2020 besagt, dass die Erstattung “in der Regel nach Abschluss des Praxissemesters” stattfindet, Hochschulen jedoch abweichende Regelungen festlegen können. Eine Auslegung der kompletten Fahrtkosten von Seiten der Studierende ist eine enorme finanzielle Belastung. In vielen Fällen ist vorab ersichtlich, dass regelmäßig Fahrtkosten anfallen. Die Universitäten sollen dazu verpflichtet werden, Zwischenabrechnungen zu ermöglichen, um diese finanzielle Belastung von Studierenden zu vermeiden.
Um individuellen Gegebenheiten gerecht werden zu können, sollen die Regelungen zu den Fehlzeiten im Praxissemester angepasst werden und die Verantwortung über die Entscheidung den Dozierenden und Schulleitungen übertragen werden. Diese haben die Situation der Studierenden am besten im Blick und können mögliche Ersatzleistungen oder flexible Nacharbeitungslösungen mit ihnen erarbeiten.
Langfristig ist das Land angehalten, eine angemessene Aufwandsentschädigung für das Praxissemester zu ermöglichen. Diese Maßnahme wird der Vorbildfunktion des Landes als Arbeitgeber gerecht, würdigt die Arbeit, die Studierende während des Praktikums für die Schulen leisten und ermöglicht eine ganzheitliche finanzielle Absicherung der Studierenden während ihrer Ausbildung.
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